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Die gute alte Zeit

PlatterDer Sonderfonds-Prozess gegen Alt-LH Luis Durnwalder geht in die Schlussphase. Was Ex-Laimburg-Direktor Klaus Platter als Zeuge ausgesagt hat.

(tom) Klaus Platter klingt ziemlich nostalgisch.

Der frühere Direktor des Sonderbetriebs Laimburg berichtet am Freitag  im Gerichtssaal B des Landesgerichts über die goldenen Zeiten, als im dortigen Felsenkeller noch richtige Feste gefeiert wurden. „Mit Stil“, wie der inzwischen pensionierte Beamte betont. Gäste aus aller Welt seien dort verköstigt worden – und das Verwaltungspersonal und er, Platter, selbst halfen dabei mit.

„Keine der Mädchen und Frauen wurde dazu gezwungen, am Abend zu arbeiten. Es geschah freiwillig“, erinnert sich Platter.

Gemeint ist der Servier-Dienst von Laimburg-Beamten bei den zahlreichen Essen und Empfängen im Felsenkeller, „immer ein offizieller Anlass“. Dabei sei immer auch das Weinland Südtirol im allgemeinen und der Betrieb Laimburg präsentiert worden.

Für die Servicekräfte gab es dabei stattliche Trinkgelder: 50 Euro pro Abend, meist überreicht vom Landeshauptmann persönlich. „Er hat das Geld aus seiner Brieftasche genommen und uns überreicht“, berichtet die Zeugin Roberta Simeoni, die frühere Sekretärin des Laimburg-Direktors.

Für die Sonderstunden am Abend habe sie jeweils den Diensteintritt und –austritt gestempelt und dafür in den folgenden Tagen Zeitausgleich erhalten, sagt die Zeugin. Die 50 Euro „Trinkgeld“ von Luis Durnwalder waren also ein Zusatz-Verdienst.

„Schwarz“, wie Oberstaatsanwalt Guido Rispoli einwirft.

Die Trinkgelder für das fleißige Laimburg-Personal wurden penibel über den Sonderfonds des Landeshauptmannes abgerechnet. So wie die 18.100 Euro, die Laimburg-Direktor Platter laut Ermittlungsunterlagen für seine abendlichen Einsätze zwischen 2005 und 2010 erhielt. „Die für mich angefallenen Beträge wurden immer gegen das Ende des Jahres ausbezahlt“, bestätigt Platter im Zeugenstand.

Der Direktor erhielt jeweils hundert Euro pro Abend, also doppelt so viel wie das Service-Personal. „Ich habe manchmal den Landeshauptmann ersetzt, wenn er später kam oder früher ging“, rechtfertigt sich Platter. Dazu sei es seine Aufgabe gewesen, den Gästen die jeweiligen Weine vorzustellen.

Das Gericht muss nun die Frage beantworten, ob die Felsenkeller-Trinkgelder über den Sonderfonds abgerechnet werden durften oder eine Unterschlagung öffentlichen Eigentums darstellen.

Die genaue Summe dieser Ausgaben ist vorerst nicht bekannt.

LESEN SIE AM SAMSTAG IN DER PRINT-AUSGABE:

  • Alle Hintergründe zum „Gugger“ von LR Mussner
  • Und: Die Prozessstrategie von Staatsanwalt Guido Rispoli
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