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„Gute Ansätze“

„Gute Ansätze“

Mit 5 Ja und 3 Enthaltungen hat der Gesetzgebungsausschuss das neue Vergabegestz verabschiedet. Christian Tschurtschenthaler ist zufrieden.

Der III. Gesetzgebungsausschuss hat am Donnerstag den Landesgesetzentwurf Nr. 57 – Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – mit 5 Ja (Christian Tschurtschenthaler, Josef Noggler, Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer und Dieter Steger) und 3 Enthaltungen (Hans Heiss, Paul Köllensperger, Roland Tinkhauser) gutgeheißen. Heiss und Köllensperger haben einen Minderheitenbericht angekündigt.

„Auf diesen Text haben sehr viele sehr lange gewartet, vor allem Gemeinden und Unternehmen“, erklärt Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler im Anschluss an die Sitzung, „nun hat er eine wichtige Hürde genommen und voraussichtlich wird er Anfang Dezember im Plenum behandelt.“ Der Entwurf habe auch deswegen eine lange Vorlaufzeit, weil die komplexe Materie mit den Sozialpartnern eingehen besprochen wurde und immer wieder neue Erkenntnisse und Vorschläge kamen.

Tschurtschenthaler unterstreicht, dass das Gesetz „Vereinfachung, Modernisierung und Transparenz im Vergabeverfahren bringen soll und dabei den Zugang der kleinen Unternehmen zum Markt gewährleisten“. Aufbauend auf den EU-Richtlinien, den staatlichen Vorgaben und den eigenen Leitlinien habe man die Besonderheiten des autonomen Landes berücksichtigen und dabei auch innovative Lösungen finden wollen. Dazu gehöre auch das Ziel einer vollständigen Digitalisierung der Vergabe.

„In der Debatte wurde das Gesetz als dringend notwendig, konsequent und hilfreich für das Gesamtsystem Südtirol bezeichnet“, berichtet Tschurtschenthaler, „und das Abstimmungsergebnis ohne Gegenstimme zeigt, dass auch die Opposition darin viele gute Ansätze gefunden hat.“

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