Die Hütten-Kriterien
Die Landesregierung hat am Dienstag die Kriterien definiert, auf deren Grundlage die Konzessionen für 21 Schutzhütten vergeben werden.
Was bei der Vergabe der Nutzungskonzessionen der landeseigenen Schutzhütten ausschlaggebend sein wird, hat die Landesregierung am Dienstag festgelegt. Sie hat die Teilnahmebedingungen und die qualitativen Kriterien definiert, auf deren Grundlage die Konzessionen für 21 Schutzhütten über eine öffentliche Ausschreibung in Losen, das heißt einzeln, vergeben werden.
„Für die Vergabe der Schutzhütten, haben wir nun eine Lösung gefunden, die Klarheit schafft und Sicherheit bietet“, brachte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entscheidung der Landesregierung auf den Punkt.
Am Montag Abend war der – gemeinsam mit den Alpinvereinen AVS und CAI erarbeitete – Ausschreibungsentwurf vom Landeshauptmann und dem Landesrat für Vermögen, Florian Mussner, den derzeitigen Pächtern vorgestellt worden.
Demnach wird das Land als Eigentümer die Nutzungskonzession für 21 Schutzhütten über eine öffentliche Ausschreibung vorerst für drei Jahre vergeben, wobei dieser Zeitraum um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Diese Zeitspanne ermögliche Planung und Investitionen, so Landeshauptmann Kompatscher am Dienstag nach der Regierungssitzung.
Damit die Betreiber mit neuen Konzessionsverträgen fristgerecht in die nächste Saison starten können, hat die Landesregierung am Dienstag nicht nur die Durchführung der Ausschreibung beschlossen, sondern auch Teilnahmebedingungen und Qualitätskriterien definiert.
Die Ausschreibung soll im kommenden Monat November durchgeführt werden, die Bewertung im Dezember erfolgen und die Verträge dann an Jänner 2016 laufen.
Die Ausschreibung wird in 21 Lose unterteilt, eines für jede einzelne Schutzhütte. So können abgesehen von den Standardkriterien die Besonderheiten jeder einzelnen Hütte besonders berücksichtigt werden.
Da die Schutzhütten eine Visitenkarte Südtirols seien, lege die Landesregierung bei der Ausschreibung besonderes Augenmerk auf die Qualitätskriterien. „Wir streben eine hochwertige und qualitätvolle Führung der Schutzhütten an“, so der Landeshauptmann wörtlich, auch weil die Schutzhütten Teil der Marke Südtirol seien und so zu deren Stärkung beitrügen.
„Die qualitativen Kriterien messen der Erfahrung in der Führung von Schutzhütten, der Ortskenntnis, dem alpinen Wissen, den handwerklichen Fertigkeiten und den Kenntnissen in Erster Hilfe und Zivilschutz einen besonderen Stellenwert bei“, erklärt der auch für das Vermögen des Landes zuständige Landesrat Florian Mussner.
Die jährliche Mindesteinnahme für die Verpachtung aller 21 Schutzhütten ist von der Landesregierung auf 218.000 Euro festgelegt worden. Der Pachtzins ist von Schutzhütte zu Schutzhütte unterschiedlich. Er hängt von der Lage, den Besucherzahlen, der Größe der Schutzhütte, der Bettenanzahl und der Erreichbarkeit ab.
Bei den 21 Schutzhütten, für die nun die Nutzungskonzessionen vergeben werden sollen, handelt es sich um folgende Hütten:
Becherhütte (Ridnaun), Berglhütte (Stilfs), Birnlückenhütten (Prettau), Chemnitzer Hütte (Lappach), Düsseldorfer Hütte (Stilfs), Flaggerschartenhütte (Vahrn), Grasleitenhütte (Tiers), Kölner Hütte (Welschnofen), Langkofelhütte (St. Christina), Lenkjöchlhütte (Prettau), Lodnerhütte (Partschins), Müllerhütte (Ridnaun), Payerhütte (Stilfs), Regensburger Hütte (St. Christina), Schaubachhütte (Stilfs), Schlüterhütte (Villnöß), Schwarzensteinhütte (St. Johann), Teplitzer Hütte (Ridnaun), Weßkugelhütte (Langtaufers), Zufallhütte (Martell), Zwickauer Hütte (Platt, Passeier).
Nicht ausgeschrieben werden vorerst die Konzessionen für die Edelrauthütte, Stettiner Hütte, Zsigmondyhütte, Grohmann Hütte und Kasseler Hütte.
Mit ihrer Entscheidung hofft die Landesregierung eine nachhaltige, sichere und klare Lösung gefunden zu haben, nachdem ein Wettbewerbsverfahren zur Konzessionsvergabe vor einem Jahr leer ausgegangen war.
In der Folge hatte die Landesverwaltung gemeinsam mit dem Alpenverein Südtirol (AVS) und dem italienischen Alpenverein CAI das neue Leistungsverzeichnis erarbeitet, das nun die Grundlage für die Vergabe der Nutzungskonzession für die 21 landeseigenen Schutzhütten bildet.
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