Das Europa-Gesetz
Das neue Europagesetz wird am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Was dort alles drinsteht.
Das Europagesetz des Landes wird am Dienstag, 20. Oktober, im Amtsblatt der Region veröffentlicht. In Kraft tritt das Landesgesetz Nr. 14 vom 12. Oktober 2015 dann 15 Tage nach seiner Veröffentlichung.
„Bestimmungen über die Beteiligung der Autonomen Provinz Bozen an der Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union“, so lautet der offizielle Titel des neuen Europagesetzes, das morgen, 20. Oktober, im Amtsblatt der Region Nr. 42 veröffentlicht wird.
„Das neue Europagesetz ist ein Verfahrensgesetz“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Wir schaffen damit die gesetzliche Grundlage, um einerseits europäische Richtlinien einfach und einheitlich umzusetzen und andererseits Landesrecht an die europäischen Vorgaben anzupassen“, so der Landeshauptmann. Auf seinen Vorschlag hatte die Landesregierung das Gesetz im Landtag eingebracht, der es dann am 8. Oktober genehmigt hat.
Das neue Europagesetz tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
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