Schüsse im Naturpark
Das Verfassungsgericht will am 20. Oktober entscheiden, ob in den Naturparks des Trentino weiterhin gejagt werden kann. Die Entscheidung wird sich auch auf Südtirol auswirken.
„Unsere Bemühungen um die Wahrung der Zuständigkeit im Jagdwesen haben einen ersten Erfolg gezeitigt“, so kommentiert Landesrat Arnold Schuler die Entscheidung des Verfassungsgerichts, das Verfahren über einen behängenden Rekurs im Zusammenhang mit der Jagdausübung in den Naturparks vorerst auszusetzen.
„Das höchste Gericht wollte sich mit der vom Verwaltungsgericht des Nachbarlandes Trentino aufgeworfenen Verfassungsfrage am 20. Oktober befassen“, so Landesrat Schuler, „nun wurde das Verfahren vertagt.“
Grund dafür ist die Abänderung der entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, die bereits von der Zwölferkommission genehmigt wurde.
„Diese Änderung wird nach ihrer Genehmigung durch den Ministerrat die autonome Zuständigkeit Südtirols, ebenso wie des Trentino, absichern und den Ländern die Zuständigkeit zusprechen, die Ausübung der Jagd in den Naturparks mit einem Landesgesetz zu regeln“, erklärt Landesrat Schuler.
„Wir gehen davon aus“, ergänzt der Landesrat, „dass die Jagd eine regulierende Wirkung auf die Umwelt hat und nehmen daher auch Naturparks nicht aus.“
Mit der angestrebten Abänderung der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut dürfte nun der Konflikt zwischen den staatlichen und den Landesbestimmungen hinsichtlich der Jagd in den Naturparks endgültig aufgelöst werden.
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