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Der Täter-Rabatt

 

Mord Pirpamer blutspuren am tatort2Der Mordfall Erna Pirpamer: Der Kassationsgerichtshof hat das Urteil gegen Boubaker Aoiuchaoui aufgehoben. Eine weitere Haftreduzierung ist möglich.

(tom) Die erschwerenden Umstände heben sich mit den mildernden auf – mit Ausnahme der als erschwerend erachteten Abgelegenheit des Tatorts.

Diese Rechnung stellten im im Mai 2014 die Richter des Oberlandesgerichts an – und senkten die Haftstrafe wegen vorsätzlichen Mordes für den 38-jährigen Boubaker Aouchaoui um zwei Jahre hinunter.

In der ersten Instanz war der Tunesier wegen der Ermordung seiner ehemaligen Partnerin Erna Pirpamer, 65, zu 18 Jahren Haft verurteilt worden – die Staatsanwaltschaft hatte 30 Jahre Haft beantragt.

Nun hat der Kassationsgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, offenbar wegen Begründungsmängeln für die in Bezug auf die zu den erschwerenden und mildernden Umständen angestellte Rechnung.

Das Oberlandesgericht, diesmal in Trient, muss sich erneut mit dem Fall befassen.

Nicola Nettis, der Anwalt von Boubaker Aouchaoui, hält es für möglich, dass sein Mandat dort in den Genuss einer weiteren, wenn auch geringfügigen Haftreduzierung kommt.

Der Mann sitzt derzeit im Gefängnis von Bozen seine Haftstrafe ab.

Wie hoch sie am Ende sein wird, dürfte man frühestens in zwei Jahren wissen.

 

 

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