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Beschlagnahmte Quoten

Paukenschlag im Rentenskandal: Pensplan hat beschlossen, bei Gericht eine Sicherungsbeschlagnahme der Family Fonds-Quoten zu beantragen.

von Matthias Kofler

Laut Gesetz vom Juli 2014 (Art. 4, Abs. 4) sind alle Akte, mit denen den noch nicht pensionsberechtigten Mandatare die Anteile des Family Fonds übertragen wurden, „nichtig“. Und: Alle Family-Fonds-Quoten gehen automatisch an den Regionalrat zurück.

Dennoch haben Pensplan und das Präsidium allen betroffenen Abgeordneten ein Formblatt zur Erklärung des Verzichts auf die Aktien zur Unterzeichnung zukommen lassen. Dort steht, dass die Anteile in den Haushalt des Regionalrats geflossen seien.

Damit wollten sich Pensplan und das Präsidium rechtlich absichern. Die klagenden Altmandatare und vier aktive Mandatare – Alessandro Urzì, Thomas Widmann, Veronika Stirner und Andreas Pöder – weigerten sich aber, diese Erklärung zu unterzeichnen, weil sie vom Gesetz her gar nicht vorgesehen sei.

Aber auch Pensplan blieb stur: Ohne Erklärung des Abgeordneten keine Übertragung der Anteile an den Regionalrat.

Und das aus gutem Grund: Denn das Geld liegt nicht beim „Vermittler“ Pensplan, sondern in der Depotbank „Société Générale“ in Mailand. Und eine einfache Übertragung von Aktien ohne Einwilligung des Betroffenen verstößt gegen das nationale Bankengesetz.

Am Freitag hat sich der Pensplan-Verwaltungsrat mit dem Thema auseinandergesetzt. Dort wurde beschlossen, bei Gericht eine Sicherungsbeschlagnahme der Family Fonds-Quoten B von sechs Abgeordneten zu beantragen.

„Damit wollen wir das öffentliche Interesse wahren“, sagt Rainer Steger, Mitglied des Pensplan-Invest-Verwaltungsrats gegenüber TAGESZEITUNG Online. Konkret soll sichergestellt werden, dass die Gelder nicht für andere Zwecke verwendet werden. Und es soll auf juristischem Wege geklärt werden, wer über das Geld verfügen darf.

+++ UPDATE 18:56 Uhr +++

Nach der Exklusiv-Meldung auf TAGESZEITUNG Online:

In einer Pressemitteilung teilt Pensplan mit, rechtliche Schritte einzuleiten.

In der Aussendung heißt es:

Die Pressemitteilung von PensPlan

Die Pressemitteilung von PensPlan

Zum Schutz der Gesellschaft und als Notwendigkeit zum Schutz eines breiteren Interesses hat der Verwaltungrsat der PensPlan Invest heute beschlossen, die Sicherheitsbeschlagnahme jener Family Fonds Quoten einzuleiten, welche laut Regionalgesetz Nr. 4/2014 für nichtig erklärt wurden.

Zumal die PensPlan Invest SGR als Verwalter der Family Fonds Quoten eine neutrale und rein technische Rolle inne hat, wurde dieser Schritt in Erwartung der Klärung der Rechtslage gesetzt.

Die Sicherheitsbeschlagnahme sofern genehmigt, verändert die Rechte der Anteilseigner nicht.

MEHR DAZU IN DER WOCHENEND-AUSGABE DER TAGESZEITUNG

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