Die Winterreifen-Zeit
Bei Schnee und/oder Eisbildung auf der Fahrbahn müssen Fahrzeuge in Südtirol mit homologierter Winterausrüstung ausgestattet sein. Vom 15. Oktober bis zum 15. November dauert die Umrüstphase.
In einem Monat gilt die Winterausrüstungspflicht:
Bei Schnee und/oder Eisbildung auf der Fahrbahn müssen Fahrzeuge in Südtirol mit homologierter Winterausrüstung ausgestattet sein. Vom 15. Oktober bis zum 15. November dauert die Umrüstphase.
Darauf verweist das Kraftfahrzeugamt des Landes und rät, sich rechtzeitig an die Fachwerkstätte zu wenden, um lange Wartezeiten und Engpässe zu vermeiden.
„Winterreifen oder Schneeketten sind für ein sicheres Weiterkommen in den Wintermonaten unabdingbar, deshalb sollten die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge nun winterfit machen und so auch selbst zu mehr Sicherheit auf Südtirols Straßen beitragen“, unterstreicht der für Mobilität und Straßendienst zuständige Landesrat Florian Mussner.
Ab 15. November gilt in Südtirol die Winterausrüstungspflicht:
Bei Schnee und/oder Eisbildung auf der Fahrbahn müssen Fahrzeuge mit homologierter Winterausrüstung ausgestattet sein. Auf der Brennerautobahn besteht die generelle Pflicht unabhängig von den Witterungsverhältnissen von 15. November bis zum 15. April, ähnlich wie in der Nachbarprovinz Trient oder in Österreich (in Österreich ab 1. November). Einen Monat lang vom 15. Oktober bis zum 15. November dauert die Umrüstphase.
Um lange Wartezeiten und Engpässe zu vermeiden empfiehlt das Kraftfahrzeugamt des Landes, sich rechtzeitig an die Fachwerkstätte zu wenden. „Für eine gute Haftung der Pkws auf schneebedeckten Fahrbahnen sind Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen ratsam“, sagt Markus Kolhaupt vom Kraftfahrzeugamt des Landes.
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