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Tödlicher Datenstau?

 

Die Straf-Gerichtsbarkeit beschäftigt sich mit einem Fall von mutmaßlicher fahrlässiger Tötung eines Radfahrers, bei der auch Mängel im Informatik-System der öffentlichen Sanität offenbar werden. Unter Tatverdacht stehen zwei Ärzte des Meraner Spitals.

Von Thomas Vikoler

Ein Politrauma, wie es der 24-jährige Radfahrer aus Meran an jenem 22. Juni 2013 erlitt, endet normalerweise nicht tödlich.

Der Radfahrer war mit seinem Moutainbike auf einer schmalen Straße zwischen dem Wasserfall und dem Hauptort Partschins unterwegs, als ihm ein PKW entgegenkam. Der Radfahrer streifte den Seitenspiegel des PKW, kam anschließend ins Schlittern und prallte schließlich, rund 100 Meter weiter, gegen einen Baum.

Der Autofahrer fuhr weiter. Er sagte später gegenüber den Carabinieri, er habe den Unfall nicht bemerkt.

Der Unfall ereignete sich gegen 17.00 Uhr.

Sechs Stunden später, gegen 23.00 Uhr, verstarb der Radfahrer am Operationstisch im Bozner Krankenhaus. Eine gebrochene Rippe hatte eine Blutung in der Lunge verursacht, die dem Radfahrer das Leben kostete.

Und wer trägt die Schuld dafür?

Für den Bozner Staatsanwalt Andrea Sacchetti sind es zwei Ärzte des Meraner Spitals.

Er verdächtigt den Notarzt, der zum Unfallort in Partschins gerufen worden war, und einen Arzt der Ersten Hilfe der fahrlässigen Tötung. Auch gegen den Autofahrer wird formell ermittelt, das Verfahren gegen ihn dürfte aber eingestellt werden.

Die Eltern des verstorbenen Radfahrers haben sich als Zivilpartei in das laufende Strafverfahren eingelassen, sie haben sich über ihren Anwalt Alessandro Tonon an die Rekonstruktion des Falles durch die Gutachter des Staatsanwaltes drangehängt.

Dieser zufolge hätte der Notarzt den gestürzten Radfahrer umgehend mit der Flugrettung ins Bozner Spital einweisen müssen. Allein in Bozen sei man für derartige Lungen-Vorfälle ausgestattet.

Der Einwand der Verteidiger der beiden Meraner Ärzte:

Die Verletzung an der Lunge sei erst im Meraner Spital nach einer Röntgenaufnahme festgestellt worden. Außerdem: Der Hubschrauber habe in der abschüssigen Gegend im Bereich des Unfallortes nicht landen können. Laut einem Rundschreiben des Sanitätsbetriebs dürfe der Rettungshubschrauber nur bei schweren Fällen angefordert werden. Also eine Frage der Kosten.

Der Gutachter des Staatsanwalts, der Primar für Notfallmedizin des Krankenhauses von Trient, hält dieses Argument für abwegig: Im Vordergrund stünde der Patient, nicht die Kosten für die Flugrettung. Im Trentino würden alle Politrauma-Patienten ins Zentralkrankenhaus von Trient gebracht.

In diesem Verfahren offenbart sich ein weiterer Mangel des hiesigen Sanitätssystems:

Die unterschiedlichen Informatik-Programme der vier Sanitätseinheiten.

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