Aus dem Schneider
Der Schuldspruch gegen Christian Egartner und Peter Paul Mader in der Causa Teissl-Hof wird vom vom Oberlandesgericht aufgehoben. Wegen eines Formfehlers.
(tom) Zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Übervorteilung einer wehrlosen Person beim Kauf des Teissl-Hofes in Pflersch im Jahr 2008. So lautete im Jänner dieses Jahres das Urteil von Einzelrichterin Maria Christina Erlicher gegen die beiden Wipptaler Unternehmer Christian Egartner (früher SVP-Landtagsabgeordneter und Bezirksobmann) und Peter Paul Mader.
Ein Schuldspruch, der am Donnerstagvormittag vom Oberlandesgericht Bozen aufgehoben wurde. Wegen eines Formfehlers. Die Verteidigung hatte darauf hingewiesen, dass die Ausweitung der Anklage im erstinstanzlichen Prozess den beiden Angeklagten nicht brieflich mitgeteilt worden war. Das Oberlandesgericht entschied in der Folge, dass das gesamte Verfahren nichtig ist. Die Rechte der Angeklagten seien verletzt worden.
Die Akten gehen nun zurück an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht, das Verfahren müsste neu aufgerollt werden.
Das Problem: Die vermeintliche Straftat verjährt in wenigen Wochen.
Kurz gesagt: Egartner und Mader sind strafrechtlich aus dem Schneider.
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