Die Anfechtung
Die Landesregierung ficht den Polizei-Stellenwettbewerb an – weil die Zweisprachigkeit nicht berücksichtigt wurde.
Die Landesregierung verteidigt den gleichberechtigten Gebrauch der Landessprachen im öffentlichen Dienst. Wegen Verletzung der im Autonomiestatut verankerten Zweisprachigkeitsbestimmungen geht sie gegen zwei Stellenwettbewerbe für Polizeikräfte vor. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschloss sie deren Anfechtung.
Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr einen Stellenwettbewerb von über 7500 Polizeistellen ausgeschrieben. Für Südtirol und das Trentino wurden eigene Stellen reserviert. Nun wurde die Rangordnung des Stellenwettbewerbs veröffentlicht. Dabei scheinen drei Bewerber mit Zweisprachigkeitsnachweis D auf, während die ausgeschriebenen Stellen mindestens einen Mittelschulabschluss voraussetzen, was einen Zweisprachigkeitsnachweis C erfordern würde.
„Aus rechtlicher Sicht ist das eine klare Verletzung des Autonomiestatuts“, so Arno Kompatscher, „daher haben wir beschlossen, diese Rangordnung vor der zuständigen Gerichtsbehörde anzufechten.“
Ebenso anfechten will die Landesregierung eine neue Wettbewerbsausschreibung, über die das Innenministerium weitere 1050 Polizeianwärter rekrutieren möchte. Die Ausschreibung sieht vor, dass für Südtirol eine einzige Stelle einem zweisprachigen Kandidaten vorbehalten wird.
„Die Autonomiebestimmungen geben die Zweisprachigkeitspflicht auch für die staatlichen Polizei- und Sicherheitsdienste vor. Dies ist vor allem im Sinne der Bürger, die sich in manchmal delikaten Situationen ihrer Muttersprache bedienen können. Die Regelung gereicht aber auch den Sicherheitskräften selbst zum Vorteil“, so der Landeshauptmann.
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