„Unter Schock“
Die des Mordes an Alessandro Heuschreck beschuldigte Ester Quici muss weiterhin in Haft bleiben, hat die Kassation entschieden.
(tom) Das bisher immer noch nicht definitiv vorliegende medizinische Gutachten entlastet sie zwar teilweise (keine mit Mordabsicht versetzten Stichwunden), in Haft bleiben muss Ester Quici, 34, aber weiterhin.
Der römische Kassationsgerichtshof hat nun entschieden dass die zweifache Mutter, die im März wegen des Verdachts der Ermordung ihres Lebensgefährten Alessandro Heuschreck verhaftet wurde, zurecht im Hausarrest (mit Fußfessel) sitzt.
Beniamino Migliucci, der Verteidiger der Frau, hatte Rekurs gegen die Haftbestätigung durch das Freiheitsgericht eingelegt. U.a. mit dem Argument, dass Quici sich nach dem Ableben ihres Partners (sie selbst hatte, wenn auch mit erheblicher Verspätung die Rettung verständigt) „unter Schock“ gestanden habe. Das sei der Grund für die Widersprüche in ihren Aussagen über das Geschehene, aber kein Hinweis auf „schwere Schuldindizien“. Zudem sei Quici nach dem mutmaßlichen Mord von den Ermittlern ohne Beistand eines Anwalts einvernommen worden.
Damals befand sie sich (noch) nicht im Status einer Tatverdächtigen, entgegnen die Richter der Kassation, die alle drei Rekursgründe Migliuccis zurückweisen. Das Freiheitsgericht habe seine Entscheidung ausreichend begründet.
Alessandro Heuschreck, 50, war am 24. März an Verblutung verstorben, einige der Wunden hatte er sich offenbar selbst mit einem Messer zugefügt. Zwei, die physiologisch nicht von ihm stammen können, werden Quici zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft erwägt weiterhin, gegen sie Anklage wegen Mordes (durch Unterlassung) zu erheben.
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