„Absolut überflüssig“
Andreas Pöder und Veronika Stirner Brantsch erklären, warum sie keine Erklärung auf Verzicht ihrer Family-Fonds-Anteile unterschrieben haben: Vom Gesetz her sei das gar nicht notwendig.
Für Andreas Pöder ist die Sachlage eindeutig: „Wir können uns nicht weigern, etwas zurückzuzahlen, was uns nichts mehr gehört oder laut Gesetz nie gehört hat. Für uns ist die Sache also erledigt.“ Veronika Stirner Brantsch schlägt in dieselbe Kerbe: „Von Säumigkeit kann überhaupt keine Rede sein. Es ist absolut überflüssig, eine Verzichtserklärung zu etwas zu unterschreiben, in dessen Besitz wir nie gewesen sind. Zu diesem Schluss kommen auch unsere Rechtsberater.“
Die TAGESZEITUNG hat am Freitag ein Antwortschreiben von Regionalratspräsidentin Chiara Avanzo veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Abgeordneten und ehemaligen Abgeordneten bei der Rückzahlung der Rentenvorschüsse und der Family-Fonds-Anteile in Verzug sind. Demnach haben auch vier aktive Mandatare ihre Anteile am Family Fonds noch nicht an den Regionalrat übertragen: nämlich Andreas Pöder, Alessandro Urzì, Thomas Widmann und Veronika Stirner Brantsch.
Das Regionalratspräsidium hat allen betroffenen Abgeordneten eine Verzichtserklärung zukommen lassen, die sie unterschreiben hätten sollen. Für die vier aktiven Mandatare ist diese Erklärung aber nicht notwendig: Laut Gesetz vom Juli 2014 (Art. 4, Abs. 4) sind alle Akte, mit denen den noch nicht pensionsberechtigten Mandatare die Anteile des Family Fonds übertragen wurden, nämlich „nichtig“. Und: Alle Family-Fonds-Quoten gehen automatisch an den Regionalrat zurück.
In der Tat heißt es im Gesetz wörtlich: „Die Akte, mit denen die Anteile des Family Fonds den Abgeordneten abgetreten worden sind (…), sind nichtig und die entsprechenden Anteile kehren aufgrund der Bestimmungen dieses Gesetzes wieder in die Verfügbarkeit des Regionalrates zurück. Der Regionalrat informiert den Verwalter des Finanzinstruments über die Inhaberschaft dieser Anteile.“
Der Regionalrat müsste laut Gesetz also Pensplan von der Rückkehr der Fonds-Quoten informieren. Und Pensplan hätte innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes alle dahingehenden Schritte unternehmen müssen.
Doch offensichtlich ist das Gesetz nicht so eindeutig, wie es zunächst schien. Chiara Avanzo und Pensplan wollen sich mit der Verzichtserklärung der Abgeordneten nochmals rechtlich absichern. Es besteht der Verdacht, dass das Gesetz – zumindest was die Übertragung der Anteile im Family Fonds betrifft – in der Form nicht anwendbar ist.