Der Speck-Streit
In einem Strafverfahren am Landesgericht wird über den „richtigen“ Speck gestritten. Die Hintergründe.
Von Thomas Vikoler
So etwa kam bereits bei den alten Römern vor. Ein Lebensmittelhändler, der seinen benachbarten Konkurrenten anzeigt.
In diesem Fall beim Südtiroler Speckkonsortium. Der Fall landete schließlich bei der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wegen Handelsbetrug und „Verkauf von gewerblichen Erzeugnissen mit irreführenden Bezeichnungen“ aufnahm.
Sie richtet sich gegen den Betreiber eines Wurststandes am Bozner Obstmarkt, der anlässlich des Christkindlmarkts 2012 in einem Korb in Zellophan verpackten Speck anbot – im Korb lag ein Täfelchen mit der Aufschrift IGP. Die Kunden mussten also davon ausgehen, dass sie Schutzmarke-Speck mit dem Stempel des Südtiroler Speckkonsortiums kauften, was aber nicht stimmte.
Der angezeigte Wurstverkäufer räumte im laufenden Strafprozess am Landesgericht ein, dass ihm an jenem verkaufsreichen Tag der Speck mit Herkunftsbezeichnung ausgegangen sei. Er habe den Korb mit anonymem Speck ersetzt – allerdings vergessen, das IGP-Täfelchen zu entfernen.
Also: Kein Betrugsvorsatz, sondern lediglich ein Versehen.
Der Angeklagte, der zuvor ein Strafdekret der Staatsanwalt angefochten hat, verweist zudem darauf, dass kein Preisunterschied zwischen Schutzmarke-Speck und anonymen Speck bestehe. Dazu wurden gestern am Landesgericht von Richter Carlo Busato mehrere Zeugen, darunter die Verkäuferin des Wurststandes, angehört. Auf der nächsten Verhandlung angehört werden soll auch Michael Desaler, damaliger Direktor des Speck-Konsortiums.
Dieses würde sich über einen Schuldspruch sicherlich nicht ärgern.
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