Amorts Bedingungen
Der hds spricht sich für eine Aufwertung der Zone Busbahnhof in Bozen aus – aber „unter zwei Bedingungen“.
Grundsätzlich positiv sieht der hds- Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol die Wiederaufnahme der Diskussion und die Neubewertung der Situation rund um die Aufwertung der Areals Busbahnhof in Bozen. Hds-Präsident Walter Amort sagt: „Unser Ziel bleibt nach wie vor die Wiederbelebung dieses für die Stadtentwicklung strategisch wichtigen Zone. Allerdings darf die Einberufung der zuständigen Dienststellenkonferenz ausschließlich unter zwei Bedingungen erfolgen.“
Erste Voraussetzung sei, dass nicht nur das Projekt Kaufhaus Bozen, sondern auch weitere Projekte zugelassen und neu geprüft werden, die die Zukunft des Busbahnhofareals mit eigenen Ideen, Konzepten und tragenden Investitionen gestalten möchten. „Wesentlich ist es, neue, nachhaltige Projektvorschläge zu finden, von dem alle Bürger profitieren und wodurch die Stadt an Attraktivität gewinnen kann. Ein neues Projekt soll sich in das sozialwirtschaftliche Stadtbild einfügen, das bestehende wirtschaftliche Gleichgewicht festigen und auch die Unternehmerschaft vor Ort einbinden“, so Amort.
Die zweite Voraussetzung sei, dass die vom Stadtrat festgelegten Ausschreibungskriterien ohne Wenn und Aber einzuhalten seien. Dies sei die primäre Aufgabe der Dienststellenkonferenz. „Vor allem geht es darum, dass die von den Projektanten vorgesehenen Handelsfläche den Kriterien entsprechen – sprich im konkreten Fall, dass die festgelegten 22.000 Quadratmetern Verkaufsfläche auch alle sonstigen für den Einzelhandel vorgesehenen Nebenflächen (wie Mall, Gänge, Magazine, Stiegen, Rolltreppen, oder Aufzüge) beinhalten“, betont der hds-Präsident.
Der hds stellt klar, dass er sich nicht der Umgestaltung und Aufwertung des Areals Busbahnhof verschließe. Der hds erwartet sich aber Politik und Technikern eine konsequente und gesetzeskonforme Vorgangsweise und die gewissenhafte Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen. Dies deshalb, damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftstreibenden gleichermaßen Gültigkeit haben.
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