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Mussolini im Archiv

Roland Lang und Eva Klotz vor dem Gerichtspalast in Bozen (Foto: SHB)

Roland Lang und Eva Klotz vor dem Gerichtspalast in Bozen (Foto: SHB)

Die von Roland Lang (Südtiroler Heimatbund) und Guido Margheri (SEL) eingebrachten Anzeigen gegen den Casa-Pound-Gemeinderat Andrea Bonazza wegen faschistischer Wiederbetätigung sind auf Antrag von Staatsanwältin Daniela Pol archiviert worden.

Die von Roland Lang (Südtiroler Heimatbund) und Guido Margheri (SEL) eingebrachten Anzeigen gegen den Casa-Pound-Gemeinderat Andrea Bonazza wegen faschistischer Wiederbetätigung sind auf Antrag von Staatsanwältin Daniela Pol archiviert worden.

„Überraschend ist nicht die Archivierung des Verfahrens, da die italienische Justiz mit Faschisten üblicher Weise sehr gnädig ist, wohl aber die Begründung der Staatsanwältin: Die Erklärungen Bonazzas, der unter anderem Hitler und Mussolini gelobt hatte, seien rein persönliche Überzeugungen und in den extremistischen Ideologien allgemein üblich“, kritisiert Hartmuth Staffler vom SHB am Dienstag in einer Aussendung.

Am 14. Mai dieses Jahres hatte Andrea Bonazza in einem Radio-Interview sich offen als Faschist bekannt und ein Loblied auf Benito Mussolini gesungen.

Wenn es den Duce heute noch gäbe, würde es um Italien besser stehen, sagte er. Auch für Adolf Hitler hatte Bonazza nur gute Worte gefunden.

Der Führer habe für das deutsche Volk viel Gutes getan, unter anderem habe er den Volkswagen bauen lassen, so Bonazza.

Sowohl Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes, als auch Guido Margheri, Gemeinderat der Liste Sinistra Ecologia Libertà (SEL), reichten gegen Bonazza Anzeige wegen des Verdachtes auf faschistische Wiederbetätigung (Mancino-Gesetz) ein. Margheri verwies auch darauf, dass Bonazza bei der Wahlveranstaltung des Lega-Chefs Salvini in Bozen den verbotenen faschistischen Gruß gezeigt hatte, wie Fotos dokumentieren.

Die Staatsanwältin hat in den Aussagen Bonazzas nichts Strafbares erkannt, zumal Bonazza sich zwar selbst als Faschist bezeichnet, aber niemanden aufgefordert habe, ebenfalls Faschist zu werden. Bei seinen Geschichtsverirrrungen handle es sich um rein persönliche Ansichten, wie sie in extremistischen Ideologien nun einmal üblich seien.

Bezüglich des faschistischen Grußes habe der Beschuldigte selbst erklärt, dass es sich nicht um einen solchen gehandelt habe. Dies werde auch dadurch bestätigt, dass die anwesenden Polizisten keine entsprechende Meldung an die Staatsanwaltschaft gemacht haben, so die Staatsanwältin.

Das Fazit des SHB-Mannes Hartmuth Staffler:

„Laut der Staatsanwältin ist es also durchaus zulässig, dass man die in extremistischen Ideologien üblichen Geschichtslügen verbreitet. Und wer den Hitler-Gruß zelebriert, muss halt erklären, dass er nur jemandem zugewunken hat, und auf das Wohlwollen bzw. die Zustimmung anwesender Polizisten vertrauen, die an diesem Gruß nichts auszusetzen haben.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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