Das verschmähte iPhone
Die Begründung des Urteils, mit dem der WoBi-Spitzenbeamte Stefano Grando zu drei Jahren Haft verurteilt und entlassen wurde, befördert Erschreckendes zutage.
Von Thomas Vikoler
Der Unternehmer Arcadio Stimpfl hatte es gut gemeint. Er wollte den beiden Beamten des Wohnbauinstituts, die ihm bei der Vergabe von Instandhaltungsaufträgen äußerst wohlgesonnen waren, ein Weihnachtsgeschenk machen. Peter Kritzinger, Angestellter beim Mieterservice, ließ sich das iPhone-Smartphone kurz vor Weihnachten 2009 aushändigen. Stimpfl hatte das Handy zusätzlich mit einer Wertkarte in der Höhe von 60 Euro aufgeladen.
Auch Stefano Grando, Kritzingers Chef beim Mieterservice, wurde beschenkt. Gleich doppelt. Stimpfl übergab ihm gleich zwei der damals frisch auf den Markt gekommenen Geräte im Wert von jeweils 500 Euro. So steht es in der 39-seitigen Urteilsbegründung des Richtersenats unter Vorsitz von Carla Scheidle, welcher Grando am 22. Juni zu drei Jahren Haft wegen Bestechung verurteilte. Nebenstrafe: Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mit dem WoBi.
Die Urteilsbegründung offenbart ein bisher nicht bekanntes Detail: Lorena Sommacampagna, die Lebensgefährtin Grandos, wollte das iPhone nicht. Vermutlich weil sie bereits eines besaß. Also gab Grando das Weihnachtsgeschenk an Stimpfl zurück – der ihm dafür prompt den Gegenwert von 500 Euro in bar aushändigte.
Für das Gericht ein eindeutiger Fall von Bestechung, der sich auf zuvor an Stimpfl erteilte Aufträge im Wert von 34.000 Euro bezieht. Stimpfl wurde dafür allerdings freigesprochen, weil die Beschenkung von Beamten damals kein Strafdelikt darstellte.
Grando wurde von den Richtern für insgesamt vier Bestechungsfälle verurteilt: Die Tausend Euro vom Handwerker Mirko Moser, die der Mieterservice-Chef für eine USA-Reise in Dollar umwechselte. Eine Art Reisegeld also. Eine Geldzahlung Mosers an Weihachten 2009 in der höhe von tausend Euro, dazu Schmiergeld in der Höhe von 2.500 Euro, das der Maler Alessandro Zerbini zwecks Zuweisung von Aufträgen hinblätterte.
Freigesprochen wurde Grando hingegen vom Vorwurf, als Kondominiumsverwalter in einem „gemischten“ Kondominium (WoBi und Private) 1.000 Euro von einem Aufzugunternehmer eingesteckt zu haben. Grando habe in dieser Funktion nicht als öffentlicher Beamter gehandelt.
Dem derzeit suspendierten WoBi-Beamten, der Berufung gegen den Schuldspruch angekündigt hat, wird von den Richtern eine „starke Vorsatz-Intensität“ und eine „hohe Verbrechensfähigkeit“ attestiert. Er habe vor Gericht falsche Aussagen gemacht und keinerlei Reue gezeigt. Deshalb verdiene er keine allgemein mildernde Umstände.
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