Jagd bleibt zulässig
Die Zwölferkommission sichert die autonome Zuständigkeit des Landes in Sachen Jagd in Naturparks. Noch geklärt werden muss, wie mit der Überpopulation an Steinböcken und Murmeltieren umgegangen wird.
„In der am Mittwoch von der Zwölferkommission genehmigten Durchführungsbestimmung wird klargestellt, dass das Land Südtirol dafür zuständig ist, die Jagd in denjenigen Naturparks zu regeln, die das Land eingerichtet hat. Das Verwaltungsgericht Trient hatte nämlich eine analoge Regelung in der Nachbarprovinz Trient in Frage gestellt und die Anwendbarkeit der staatlichen Bestimmungen, die die Jagd in regionalen Naturparks verbieten, vertreten. Die Jagd in unseren Naturparks bleibt somit weiterhin zulässig, was für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts von großer Bedeutung ist.“
Das erklärt der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller, Mitglied der Zwölferkommission.
„Da auch das erforderliche positive Gutachten des Umweltministeriums vorliegt, wird der Erlass dieser Durchführungsbestimmung seitens Ministerrats in Kürze erfolgen“, so Zeller, der dabei auf die gute Vorarbeit von Seiten des Landeshauptmanns Arno Kompatscher sowie des Landesrates Arnold Schuler und dessen Mitarbeitern im Umweltministerium hinweist.
Noch offen ist die Lösung für die Ausweitung der in Südtirol jagdbaren Arten.
„In diesem Punkt müssen die Verhandlung vor allem auf politischer Ebene weiter geführt werden, um zu erwirken, dass z.B. in Bezug auf die Überpopulation an Steinböcken und Murmeltieren Abhilfe geschaffen werden kann. Die 12-er-Kommission hat einen neuen Lösungsvorschlag an das Umweltministerium weitergeleitet und wir hoffen, dass das Ministerium diesem zustimmt“, so Zeller abschlie ßend.
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