Der Startschuss
Nach langem Warten steht nun endlich der Fahrplan für den Südtirol-Konvent: Die Bürgerbeteiligung startet am 16. Jänner.
Der Landtag hat mit Gesetz die Einsetzung eines Konvents beschlossen, der einen Entwurf zur Anpassung und Ergänzung des Autonomiestatuts erarbeiten soll. Träger des Projekts ist der Südtiroler Landtag. Ihm obliegt die Organisation des gesamten Prozesses.
Das Präsidium des Landtags (Präsident Thomas Widmann, Vizepräsident Roberto Bizzo und die Präsidialsekretäre Maria Hochgruber Kuenzer, Helmuth Renzler und Roland Tinkhauser) hat nun den zeitlichen Fahrplan für das Projekt festgelegt: Der Konvent als Gremium der 33 nimmt seine Arbeit im Frühling 2016 auf. Zuvor, nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten und ohne Unterbrechung durch die Weihnachtsfeiertage, startet mit der Auftaktveranstaltung am 16. Jänner 2016 die Bürgerbeteiligungsphase.
Der Konvent selbst ist im Sinne des Gesetzgebers als Instrument der Bürgerbeteiligung zu sehen. Demnach ist eine breite Einbindung der Gesellschaft das Kernelement seiner Arbeitsweise. Durch zahlreiche Diskussionsveranstaltungen in den Südtiroler Bezirken ab Jänner 2016 sollen sowohl Bürger als auch Experten Themenvorschläge hinsichtlich der Zukunft Südtirols ausarbeiten. Jene gelten als Arbeitsmaterialien für den Konvent.
Mitglieder des Konvents (Gremium der 33) sind Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinden, der Sozialpartner, der Landtagsfraktionen, Rechtsexperten sowie Personen, die von einem Bürgerforum („Forum der 100″) aus seiner Mitte gewählt werden.
Mitdiskutieren und ihre Anliegen einbringen können die Bürger auch auf der interaktiven Internetplattform, die im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 16. Januar 2016 im Landtag freigeschaltet wird.
Für die wissenschaftliche Betreuung sieht das Präsidium die EURAC als die geeignete Ansprechpartnerin, denn zwei ihrer Forschungsinstitute beschäftigen sich mit Themen, die das Kerngeschäft des Konvents ausmachen: das Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung sowie das Institut für Minderheitenrecht. Diese können somit sowohl in der partizipativen Anhörungsphase als auch in der Phase des Konvents als Gremium der 33 den Südtirol-Konvent in Fragen des Autonomierechts sowie des Minderheitenschutzes beraten.
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