Privilegierte Beamte?
Landesrätin Waltraud Deeg im Fadenkreuz der Kritik: Gelten für Südtirols Spitzenbeamte zu viele Sonderprivilegien?
Von Matthias Kofler
Der Südtiroler Landtag hat das Finanzgesetz, vorgelegt von Landeshauptmann Arno Kompatscher, verabschiedet. Zu besonders lebhaften Diskussionen kam es bei Artikel 12 des Entwurfs, der die Personalordung des Landes betrifft.
Brigitte Foppa forderte die Streichung jenes Absatzes, der das Personal der Sanität von der Nebenbeschäftigungsregelung für Landesbeamte ausnimmt. Nicht einverstanden zeigte sich die Grüne auch mit der Bestimmung, wonach Amtsdirektoren die Aufgaben von Abteilungsdirektoren wahrnehmen können.
Auch Elena Artioli äußerte im Landtag ihren Unmut. Die Chefin des A-Teams forderte, dass Aufträge an Beamte im Ruhestand nur kostenlos erteilt werden dürfen. Dies sei auch im staatlichen Madia-Gesetz so vorgesehen. Dagegen plädierte SVP-Fraktionschef Dieter Steger: „Es macht durchaus Sinn, auf erfahrene Mitarbeiter, zum Beispiel für das Coaching oder für die Einführung der Nachfolger, zurückzugreifen.“
Mit dem neuen Personalgesetz wollte man auch den Spielraum in Rom ausloten, erklärte Landesrätin Waltraud Deeg, und das sei bis auf einen Artikel auch gelingen. Nun nehme man die nötige Änderung vor, um Rechtssicherheit zu schaffen, auch für die Kollektivverhandlungen. Bei der Ausnahme zum Sanitätspersonal gehe es vor allem um die Ärzte, die unter das staatliche Gesetz fallen würden.
Bei der Beauftragung von pensionierten Mitarbeitern werde man sich natürlich an die staatlichen Gesetze halten. Gegebenenfalls werde es eine Spesenvergütung, aber keine Entlohnung geben. Die Betreuung von Amtsdirektoren mit Aufgaben von Abteilungsdirektoren sei bereits Praxis.
Für Elena Artioli war die Antwort der Landesrätin nicht zufriedenstellend: „Jeder weiß, wie kreativ man bei der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen sein kann“, kritisierte die Abgeordnete. In ganz Italien gelte das Verbot, pensionierten Beamten bezahlte Aufträge zu erteilen – nur Südtirol tanze hier aus der Reihe.
Das Staatsgesetz ermögliche den Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung. Es sei falsch, auf pensionierte Beamte zurückzugreifen, die jahrelang von der öffentlichen Hand bezahlt worden seien und dementsprechende Privilegien in Anspruch genommen hätten.
Elena Artioli bezweifelt, dass die Sonderregelung des Landes halten werde. In einer Anfrage will die Abgeordnete in Erfahrung bringen, „welche pensionierten Beamten so unentbehrlich für die Verwaltung sind, dass sie diese Aufträge erhalten müssen, und wie viel Geld sie für ihre Tätigkeit erhalten“.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.