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Die Vertrauens-Tierärzte

Mit Beginn des kommenden Jahres wird ein tierärztliches Überwachungsnetz umgesetzt, Hauptänderung ist der sogenannte Betriebstierarzt. Dies hat die Landesregierung  am Dienstag beschlossen.

„Auch in Zukunft“, erläutert Landesrat Arnold Schuler, „wird ein tierärztlicher 24-Stunden-Dienst an 356 Tagen im Jahr garantiert.“ Der Betriebstierarzt wird –  nach einem Befähigungskurs von 16 Stunden – freiberuflich tätig sein. Jeder Betriebstierarzt gibt die Gemeinden an, in denen er bereit ist, tätig zu sein. Jeder Betrieb kann einen Betriebstierarzt wählen und jederzeit wechseln. Pro Zone konnte bisher nur ein Konventionstierarzt tätig sein, Betriebe hatten also keine Wahlmöglichkeit. Jeder Betrieb kann nun nach dem neuen System seinen Betriebstierarzt aus mehreren Tierärzten wählen.

Laut Anwaltschaft des Landes verstößt das aktuelle System mit dem Konventionstierarzt gegen die EU-Wettbewerbsbestimmung. Das Erstellen eines epidemiologischen Überwachungsnetzes inklusive Betriebstierarzt ist von Seiten der EU und des Staates vorgesehen. Die italienische Tierärzteföderation, Federazione nazionale degli ordini veterinari italiani, hat bereits einen Dekretentwurf für die Einführung des Betriebstierarztes erarbeitet; die wichtigsten Teile werden von der Landesgesetzgebung übernommen und aufgrund der Besonderheiten in Südtirol erweitert.

Die Prophylaxetätigkeit wurde im System des Konventionstierarztes an Freiberufler vergeben. Der Betriebstierarzt führt diese Tätigkeit in Zukunft aus oder gibt sie an einen Vertreter weiter. Durch einen einheitlichen Ansprechpartner für Tierhalter und Verwaltung können Kosten für beide Seiten eingespart werden.

Mit dem gegenwärtigen System entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.160.000 Euro pro Jahr. Die veranschlagte Summe für das System des Betriebstierarztes beträgt 1.150.000 Euro pro Jahr.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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