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Freigesprochener Raser

Aufsehenerregendes Urteil am Oberlandesgericht Trient: Ein Mann, der auf der Staatsstraße mit 180 km/h geblitzt wurde, darf seinen Führerschein behalten – weil die Geschwindigkeitskontrolle nicht ausreichend gekennzeichnet war.

 

Es ist ein Sieg, mit dem der Raser wohl selbst nicht gerechnet hatte: Das Oberlandesgericht Trient hat am Dienstag eine Geldbuße annulliert, die die Straßenpolizei gegen einen Mann ausgestellt hatte, der auf der Brennerstaatsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war.

Der Fall reicht zurück auf den 8. April 2014: Der Raser war mit seinem Audi A3 mit sage und schreibe 180 km/h unterwegs – auf einer Strecke, auf der höchstens 90 km/h erlaubt sind. Der Mann tappte dabei jedoch in die Radarkontrolle und wurde umgehend von der Straßenpolizei angehalten. Die Behörden verhängten gegen den Raser eine saftige Geldbuße von 822 Euro. Zudem wurden dem „Hobby-Vettel“ zehn Führerscheinpunkte und die Fahrerlaubnis zeitweilig entzogen.

Der Raser wollte sich mit der Strafe aber nicht abfinden – und zog mit seinem Rechtsbeistand Matteo Pallanch vor das Landesgericht.

Dieses hat am Dienstag ein aufsehenerregendes Urteil verhängt: Der Mann wird freigesprochen, weil die Geschwindigkeitskontrolle nicht ausreichend gekennzeichnet war. Laut dem Gericht reicht es nicht aus, dass die Polizeipatrouille sichtbar ist und ein Schild auf die Kontrolle hinweist. Das Hinweisschild muss laut Artikel 142, Komma 6bis der Straßenverkehrsordnung nämlich auch für jene Personen sichtbar sein, die sich bei der Geschwindigkeitsverletzung auf der Überholspur befinden. Das heißt: Es müssen zwei Schilder ausgehängt sein – eines auf der rechten und das andere auf der linken Straßenseite.

„Das Kontrollschild auf der rechten Seite war für den Mann nicht sichtbar, weil es beim Überholvorgang vom zu überholenden Fahrzeugt verdeckt wurde“, so Richter Roberto Beghini.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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