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Einheimisch bezahlt

Obwohl eine EU-Richtlinie Einheimischentarife ausschließt, halten sich auch hierzulande viele Seilbahnbetreiber und Schwimmbäder nicht daran. Nun will die EU-Kommission härter durchgreifen – und in Südtirol zittert man vor dem ersten Urteil.

Von Anton Rainer

Fast zehn Jahre alt ist die EU-Richtlinie, die 2006 die ewig kontroverse Preisdiskriminierung zwischen Bürgern der Europäischen Union verbieten sollte. Die optimistische Hoffnung in Brüssel: Die vonseiten der Wettbewerbsbehörden verhassten Einheimischentarife sollten schon bald der Vergangenheit angehören – und allen EU-Bürgern dieselben, billigeren Preise zugänglich machen.

Ein frommer Wunsch, der ein knappes Jahrzehnt später noch immer auf seine Umsetzung wartet, und bei Betreibern der betroffenen Branchen (hauptsächlich Schigebiete, Schwimmbäder u.ä.) für Unsicherheit sorgt.

„Es ist einfach eine ungute Sache“, erklärt Siegfried Pichler, Präsident des Verbands der Südtiroler Seilbahnbetreiber, „wir wissen einfach nicht, wie wir uns verhalten sollen.“ Als sich vor einem Jahr eine härtere Gangart vonseiten der EU-Kommission abzeichnete, warnte Pichler seine Verbandsmitglieder vor:

Bleibt bei euren Einheimischen-Preisen – „aber bitte macht sie nicht mehr öffentlich.“

Die Gründe dafür erfährt man im Europäischen Verbraucherzentrum Bozen, das die Probleme mit den Preisen zur Genüge kennt. Immerhin zwei Beschwerden eines deutschen und eines holländischen Touristen verzeichnete man in den letzten Jahren – in beiden Fällen aber sind die Hinweise nach einer Stellungnahme des Seilbahnverbands „irgendwo versandet“, so Pichler. Zwar konnte eine recht eindeutige Preisdiskriminierung festgestellt werden, aber eine Durchsetzungsbehörde, die sich in Italien um die Verletzung der EU-Richtlinie kümmern könnte, wurde in den letzten Jahren schlichtweg „vergessen“. Wer sich beschwerte, wurde vertröstet – ein zuständiges Amt fehlte neun Jahre lang.

Geändert hat sich dies, endlich, im Juni 2015, als der ohnehin im für die Wettbewerbsaufsicht zuständigen Anti-Trust-Behörde nach neun Jahren rechtlicher Unsicherheiten die Kompetenzen für die EU-Preisdiskriminierung zugesprochen wurden. Seitdem ist das Europäische Verbraucherzentrum erster Ansprechpartner für Beschwerden jeglicher Art. Wird eine Verletzung der Richtlinie festgestellt, wird der Fall nach Rom oder Neapel weitergeleitet – wo dann eventuell ein Verfahren begonnen werden kann. So zumindest die Theorie.

In der Praxis gab es seit Juni keine Beschwerden, die zu einem Präzedenz-Urteil führen hätten können. Klar: Tageskarten im Schibetrieb sind vor November kein Thema, und die Preise in Freibädern sind tendenziell zu gering, um Beschwerden zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund ist Siegfried Pichler derzeit in ständigem Kontakt mit dem Verbraucherzentrum, auch weil viele Preise für Tageskarten im Schibetrieb derzeit noch nicht feststehen. Bislang behalf man sich angesichts der unklaren Rechtslage mit relativ kreativen Tricks:

Aus Einheimischenkarten wurden so flugs „Clubkarten“ und als objektiver Grund einer Preisermäßigung galt schon mal die Tatsache, dass ein Betrieb mit lokalen Steuergeldern gefüttert wurde.

Ein Beispiel: Das Wandergebiet Hirzer im Passeiertal lockt mit gleich drei verschiedenen, offiziellen Preiskategorien Besucher in die gleichnamige Seilbahn. 10,50 Euro bezahlen Nicht-Südtiroler für eine einfache Fahrt, 8,50 Euro bezahlen Ansässige der Provinz Bozen – und nur 7,50 Euro werden bei Ortsansässigen der Gemeinden, denen die Seilbahn zu 70 Prozent gehört, fällig. Gilt dies schon als Preisdiskriminierung? Während die Eigentümer energisch verneinen, verweist man im Verbraucherzentrum auf fehlende Urteile – und Siegfried Pichler vom Verband der Seilbahnbetreiber meint: „Wenn das jemand anprangert, haben wir morgen womöglich ein Problem.“

Schon jetzt ein Problem haben hingegen ausländische Betriebe, die das Spiel mit den Einheimischen-Preisen mit Südtirolern treiben. „Wir beschäftigen uns immer wieder mit Fällen, in denen Südtiroler bei deutschen Webseiten buchen“, erinnert sich Walther Andreaus von der Südtiroler Verbraucherzentrale, „aber wenn sie dann ankommen, heißt es:

„Ach, ihr seid Italiener? Dann bezahlt ihr mehr.’“

Mit einem ähnlichen Fall beschäftigt sich derzeit die Juristin Monika Nardo vom Europäischen Verbraucherzentrum: Ein Italiener, der aufgrund seiner Schuhgröße 49 Sondergrößen aus Holland einfliegen ließ, wird von dem Betrieb seit kurzem auf eine italienische Partner-Webseite umgeleitet. Dort aber gehen die verfügbaren Schuhgrößen nicht über 45 hinaus. „Ein kurioser Fall“, gibt Nardo zu, aber: Ein potentieller Fall von Preisdiskriminierung – an dem derzeit gerüttelt wird. Wann landet der erste Südtiroler Fall vor dem Richter?

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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