Doch Erpressung
Der „falsche Polizist“ Armend Tatari muss weiterhin im Gefängnis bleiben, hat das Freiheitsgericht entschieden.
(tom) Das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Maria Cristina Erlicher (Beisitzer: Oswald Leitner und Thomas Weissteiner) hat seine Entscheidung hinterlegt. Armend Tatari, der „falsche Polizist“ muss weiterhin in U-Haft bleiben. Ein entsprechender Antrag von Verteidiger Stefano Zucchiatti auf Aufhebung der Zwangsmaßnahme bzw. Überstellung in den Hausarrest ist abgelehnt worden.
Verteidiger Zucchiatti geht aufgrund eines Kassationsurteils aus dem Jahre 2014 davon aus, dass sein Mandant vor zwei Wochen in der Bozner Galileistraße einen Betrug begangen hat. Wie berichtet, ist der frühere Profi-Boxer Tatari dort als Polizist aufgetreten, indem er ein junges Pärchen einer Kontrolle unterzog und dem Fahrer den Führerschein abnahm. Der „falsche Polizist“ wurde tags darauf von echten Carabinieri in Girlan festgenommen. Er hatte von dem Autofahrer offenbar Geld für die Herausgabe des Führerscheins gefordert.
Aufgrund der Verlängerung der U-Haft kann davon ausgegangen werden, dass das Freiheitsgericht den Fall, wie Staatsanwalt Andrea Sacchetti, als Erpressung einstuft.
Verteidiger Zucchiatti hat mit Sacchetti bereits über einen möglichen gerichtlichen Vergleich für Tatari über dreieinhalb Jahre Haft verhandelt. Nach dem Urteil ist es wahrscheinlich, dass er mit diesem Strafmaß abgeschlossen wird. Neben Erpressung wird dem 37-jährigen Bozner auch sexuelle Gewalt leichten Ausmaßes vorgeworfen. Er selbst bestreitet allerdings, die 17-jährige Beifahrerin einer (polizeilichen) Leibesvisitation unterzogen zu haben.
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