Die Ermahnung
Das Regierungskommissariat hat die Gemeinde Bozen zur Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen gemahnt – zur Freude der Süd-Tiroler Freiheit.
Die Regierungskommissärin hat die Bozner Gemeindeverwaltung dazu ermahnt, die Zweisprachigkeitsbestimmungen einzuhalten. Letzthin hatte die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit zahlreiche Verletzungen des Rechts auf Gebrauch der deutschen Muttersprache festgestellt und eine entsprechende Meldung dem Regierungskommissariat übermittelt.
Dieses reagierte nun mit einer Ermahnung der Gemeinde Bozen.
Das Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, sieht darin einen ersten kleinen Erfolg der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ der Süd-Tiroler Freiheit.
Diese werde in den kommenden Wochen genau darauf achten, ob die Stadtverwaltung von Bozen die Mahnung von Seiten des Staates ernst nimmt oder sich weiterhin über die Gesetze zur Zweisprachigkeit hinwegsetzt.
Bei Nichteinhaltung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Südtirol sind Strafen bis zu 2.500 Euro fällig, erinnert Werner Thaler. Für die Ausstellung der Strafen sei das Regierungskommissariat zuständig.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.