Dem Land Tirol die T-Shirts
Aus dem Gutachten gehe unter anderem klar hervor, dass Schulen in Ausübung ihrer Verwaltungs- und Organisationsautonomie nicht berechtigt sind, ein Verbot der Verbreitung von Merkheften, Leibchen und anderer Werbemittel von politischen Parteien auszusprechen. Dies würde dem Artikel 21 der Verfassung widersprechen, der das Recht auf Äußerung der eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung festschreibt. Zudem räumt Artikel 49 jedem Bürger das Recht ein, in demokratischer Form an der Ausrichtung der Staatspolitik mitzuwirken.
Vorausgesetzt wird, dass besagte Werbemittel nicht der Rechtsordnung widersprechen und außerhalb der Schule produziert und vertrieben werden. Dieses Recht auf Verbreitung der eigenen Meinung wird zudem durch geltendes EU-Recht, die europäische Menschenrechtskonvention und internationales Recht geschützt. Der Minderjährige wird hierbei dem Erwachsenen gleichgestellt, woraus für diesen die gleichen Rechte resultieren. Zudem besteht ein Diskriminierungsverbot von Schülern aufgrund ihrer politischen Ansichten.
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