Befreite Volkswohnung
Arno Kompatscher will sein Wahlversprechen einlösen und alle Erstwohnungen von der GIS befreien. Die Hintergründe.
Von Matthias Kofler
Die Landesregierung legt am Gesetz zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS noch einmal Hand an. In einem Entwurf, den Arno Kompatscher dem Landtag zur Begutachtung vorgelegt hat, sind mehrere Änderungen am geltenden Gesetzestext von 2014 vorgesehen.
Für den Südtiroler Wohnungsbesitzer wesentlich interessanter sind aber die Neuerungen, die sich hinter Absatz 9 verbergen. Damit will die Landesregierung nämlich ihr Wahlkampf-Versprechen wahrmachen, alle Erstwohnungen von der Gemeindeimmobiliensteuer zu befreien.
Zur Erinnerung: Das geltende Gesetz sieht einen Steuersatz von 0,4 Prozent des Katasterwerts vor. Allerdings wird ein Steuerfreibetrag festgeschrieben, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht und damit von Gemeinde zu Gemeinde variiert. De facto entspricht diese Standardwohnung in etwa der klassischen Wohnung mit 110 Quadratmetern.
Das Problem: Nur die wenigsten Gemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch genommen und die Erstwohnungen gänzlich von der GIS befreit. Die daraus resultierenden Einbußen wären zu groß gewesen. Zudem variieren die Katasterwerte in den einzelnen Gemeinden so sehr, dass der Freibetrag in einigen Ortschaften nur für die Befreiung von Wohnungen bis zu 80 Quadratmetern ausgereicht hätte.
Mithilfe von Absatz 9 will Arno Kompatscher dieses Problem nun aus der Welt räumen.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Die Details des Kompatscher-Planes. Und wie der Gemeindenverband darauf reagiert.
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