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Der Fall Airway

Quelle: suedtirol-wellness.eu

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Zahlreiche Flugbegeisterte haben bei der Meraner Firma Airway einen Gutschein für einen Hubschrauberflug gekauft – vor und nachdem der Airway die Fluglizenz entzogen wurde. Jetzt ist das Unternehmen in Konkurs gegangen – und das Geld scheint verloren.

von Heinrich Schwarz

Die Klagen haben sich in den letzten Monaten gehäuft. Auch an die TAGESZEITUNG hat sich vor kurzem eine Frau aus Deutschland gewandt. Sie besitzt seit zweieinhalb Jahren einen bezahlten Gutschein des Helikopter-Unternehmens Airway aus Meran, doch sie war bis heute nicht imstande, ihn einzulösen.

„Wir haben bereits vier Versuche unternommen, um einen Termin zu erhalten – allerdings erfolglos. Unzählige Mails und Einschreiben werden ignoriert“, so die Frau, die sich auf den Hubschrauber-Rundflug in Südtirol freuen würde. Das Geld für den Gutschein hat sie ebenfalls nicht wiedergesehen.

Dass dies alles andere als ein Einzelfall ist, bestätigt das Europäische Verbraucherzentrum Bozen (EVZ): „Zahlreiche Verbraucher aus Südtirol und aus dem Ausland haben für sich selbst oder in Form eines Gutscheines als besonderes Geschenk an Freunde und Verwandte beim Unternehmen Airway mit Sitz in Meran einen Helikopterflug gebucht. Aber diese Flüge wurden niemals durchgeführt.“

Das EVZ berichtet unter anderem von einer Dame aus Deutschland, die ihrem Mann einen Flug über die Dolomiten im Wert von 400 Euro geschenkt hat. Eine im Vinschgau ansässige Familie habe hingegen geplant, dem Vater zum 50. Geburtstag das gesamte Tal samt dem Ortler von oben zu zeigen.

Auf Anraten der EVZ haben die Verbraucher schriftlich reklamiert und die Erfüllung der Leistung oder die Rückerstattung des Preises gefordert. Die Antworten des Unternehmens seien unterschiedlich gewesen: „Wir warten auf den neuen Helikopter“, „Wir warten noch auf die Zuschüsse“ oder: „Ein Blitz hat unser Computersystem lahmgelegt und wir sind nicht mehr imstande, in die Liste der ausgestellten Gutscheine Einsicht zu nehmen“, so das Verbraucherzentrum.

Was steckt dahinter?

Der Airway GmbH wurde im November 2014 von der Zivilluftfahrtbehörde ENAC die Fluglizenz vorübergehend entzogen. Jegliche Flugaktivität wurde damit untersagt. Eine Lizenz ist an strenge Auflagen geknüpft. Unter anderem müssen die verschiedensten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, die Mitarbeiter in Schlüsselpositionen müssen die notwendige Fachkompetenz besitzen und das Unternehmen muss über ausreichende finanzielle Reserven verfügen, um ihre Flugtätigkeiten in Sicherheit durchführen zu können.

Von der ENAC, die der Airway vorübergehend die Lizenz entzog, kamen im Vorjahr verschiedene Einwände. Dem Flug-Unternehmen wurde daraufhin die Möglichkeit gegeben, die Mängel wieder in Ordnung zu bringen – was aber nicht passiert ist: Am 24. Juli 2015 wurde der Airway GmbH endgültig die Fluglizenz entzogen.

Zu diesem Zeitpunkt war es um das Unternehmen aber bereits geschehen: Die Konkursrichterin am Landesgericht Bozen, Francesca Bortolotti, hatte am 14. Juli 2015 den Konkurs der Airway GmbH erklärt.

Für alle jene Verbraucher, die einen Gutschein besitzen, rückt der Traum von einem Helikopterflug somit in immer weitere Ferne.

Was können die Betroffenen tun?

„Es gilt, im Rahmen des Konkursverfahrens eine Forderungsanmeldung auszufüllen, um die offene Forderung gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. Auf der Seite des Landesgerichtes Bozen gibt es dazu ein Formular. Der ausgefüllte Antrag muss dem Masseverwalter über die PEC-Mailadresse zugesendet werden“, so das EVZ Bozen, deren Beraterinnen beim Ausfüllen des Formulars gegebenenfalls behilflich sind. Die Verhandlung findet am 27. Oktober statt.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie viel vom bezahlten Preis rückerstattet werden kann.

Was die Verbraucherschützer beim Fall Airway besonders stört: Das Helikopter-Unternehmen habe nach dem vorübergehenden Entzug der Fluglizenz weiterhin Gutscheine für Rundflüge verkauft.

„Wir stellen uns die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt die Leistung – also der Flug – nicht erbracht werden kann. Einige Verbraucher haben diesen Vorfall deshalb an die Behörden gemeldet“, erklärt Monika Nardo vom EVZ. In einem Fall soll der Gutschein im Mai 2015 ausgestellt worden sein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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