Wohngeld für Benachteiligte
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit spricht sich dafür aus, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel beim Wohngeld für die Förderung von neuen, auf mehr Selbstbestimmung bauenden Lebensformen für Menschen mit Behinderung einzusetzen, so wie es auch das jüngst verabschiedete neue Landesgesetz vorsieht.
Heuer im Frühjahr hat die Landesregierung eine zusätzliche Aufstockung der Mittel für das Wohngeld in der Höhe von 2,5 Mio. Euro beschlossen. Wem genau nun dieses Geld zu Gute kommen soll, darüber sind sich die Sozialpartner bisher jedoch uneins.
Viele Menschen mit Behinderung leben bis ins hohe Alter mit ihren Familien zusammen, andere sind in Wohnheimen oder betreuten Wohngruppen zu Hause. Die bestehenden Wohnplätze sind alle belegt und der Bedarf an Wohnplätzen steigt.
Der Ausschuss des Dachverbandes ist deshalb der Meinung, dass die zusätzlich vorhandenen Mittel des Wohngelds vorrangig dafür eingesetzt werden sollen, um Menschen im Sinn des neuen Landesgesetzes Nr. 7/15 Abschnitt „Wohnen“ darin zu unterstützen, auch neue auf mehr Selbstbestimmung bauende Lebensformen nutzen zu können.
Es braucht diese finanzielle Unterstützung um auch Menschen mit Behinderung ein selbständiges Wohnen zu ermöglichen. Oft sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben, umso mehr, als in vielen Fällen die Kosten bedingt durch den Mehrbedarf auch höher ausfallen.
Diese Empfehlung wurde der Landesrätin Stocker unterbreitet.
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