Die Manal-Klage
Im Oktober 2009 starb die Bozner Grundschülerin Manal nach einem Zusammenprall mit einer Mitschülerin. Das Strafverfahren gegen die Lehrerin wurde eingestellt. Nun verklagen die Angehörigen das Land auf Schadenersatz von 2,7 Millionen Euro.
von Thomas Vikoler
Straf- und Zivilgerichtsbarkeit entscheiden nicht immer nach gleichen Kriterien und ein strafrechtlicher Freispruch schließt eine zivilrechtliche Verantwortung nicht zwangsläufig aus. Auch darauf stützen die Angehörigen von Manal und ihre Anwälte Paolo Corti und Christian Dorigatti ihre Klage-Hoffnungen.
Der Adressat ihrer Zivilklage: Das Land Südtirol als Arbeitgeber der Lehrerin der Martin-Luther-King-Grundschule in der Bozner Parmastraße, in der Manal bis zu jenem fatalen 20. Oktober 2009 zur Schule ging.
Manal, sieben Jahre alt, starb wenige Tage nach einem Zusammenprall mit einer Mitschülerin während der Pause. Gleich nach Bekanntwerden des Falles geriet die Klassenlehrerin in den Verdacht, nicht angemessen auf den Vorfall reagiert zu haben. „Die Lehrerin hat durch ihr Verhalten verunmöglicht, dass die Schülerin rechtzeitig ins Spital eingeliefert und operiert wurde“, heißt es nun in der Schadenersatzklage gegen die Landesverwaltung.
Nachdem das Strafverfahren gegen die Lehrerin eingestellt wurde, fordern Manals Angehörige nun stattliche 2.703.830 Euro vom Land.
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