Das Treffen mit Ferrari
Die Rekonstruktion des Dopingfalles Daniel Taschler durch die Staatsanwaltschaft Bozen befördert Erschreckendes zu Tage.
von Thomas Vikoler
Es lief nicht alles nach Plan bei dieser Anti-Doping-Ermittlung. Eigentlich hätte die Staatsanwaltschaft Bozen bereits im Dezember 2014 Hausdurchsuchungen gegen die Tatverdächtigen durchführen wollen. Doch die Veröffentlichung von Abhörprotokollen der Staatsanwaltschaft Padua zu ihrer Ermittlung gegen den gesperrten Sportarzt Michele Ferrari (der Fall Lance Armstrong) verunmöglichte dies. Die Aktion wurde Anfang Februar dieses Jahres, wenige Tage nach dem Biathlon-Weltcup in Antholz, nachgeholt. Mit entsprechend dürftigem Ergebnis.
Dennoch reicht das aus Padua nach Bozen übersandte Material für eine (geplante) Anklage gegen den Biathleten Daniel Taschler, Michele Ferrari und dem Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler. Wie die TAGESZEITUNG gestern vorab berichtete, findet sich auch sein Name im Abschlussbericht des Bozner Staatsanwalts Giancarlo Bramante. Die Vorankündigung einer Anklage zum Verdacht der Beihilfe zum Sportbetrug.
Daniel Taschler und Ferrari wirft der Staatsanwalt hingegen Verstöße gegen Absatz 1 und 9 des Anti-Doping-Gesetzes aus dem Jahr 2000 vor. Verabreichung und Einnahme von verbotenen Substanzen.
LESEN SIE IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE:
– Was die Rekonstruktion des Falles zutage bringt.
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