Günstiges Gesetz
Das Strafverfahren gegen die früheren Verwalter der SEL AG wegen Steuerumgehung im Zusammenhang mit der Gründung der SE Hydropower wird wohl eingestellt. Die römische Regierung hat nun ein entlastendes Dekret vorgelegt. Steuerrechtlich bleibt der Fall aufrecht.
von Thomas Vikoler
Für Oberstaatsanwalt Guido Rispoli ist der Fall aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eindeutig. Das Strafdelikt, nämlich Steuerumgehung („elusione fiscale“), ist eindeutig begangen worden. Also ein Fall für eine Anklage gegen jene Personen, die dafür verantwortlich sind: Der im Jahre 2010 amtierende Verwaltungsrat der Landesenergiegesellschaft SEL AG, die Mitglieder des Aufsichtsrates, sowie der damalige Generaldirektor Maximilian Rainer und der Berater Paul Schweitzer.
Doch in diesem seit bald drei Jahre laufenden Verfahren stand dieser Ausweg stets im Raum: Eine für die Beschuldigten günstige Gesetzesänderung. Nun liegt sie auf dem Tisch. Wie die Mailänder Wirtschaftszeitung „Il sole 24 ore“ vorgestern ankündigte, hat die römische Regierung ein Steuerdekret vorgelegt, das für die Tatverdächtigen im Fall SEL/Steuerumgehung eine strafrechtliche Entlastung bedeutet. Artikel 37bis des Präsidialdekrets Nr. 600 aus dem Jahre 1973 fällt nicht mehr unter das Strafrecht.
Mit anderen Worten: Steuerumgehung, wie sie den früheren SEL-Verwaltern vorgeworfen wird, ist keine Straftat mehr. Auch rückwirkend. Es gilt das Prinzip des favor rei, also die für die Beschuldigten günstigste Gesetzesregelung.
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