Der Fuchs-Rekurs
Die derzeitige Fuchsjagd könnte gerichtlich gestoppt werden: Die Tierschutzorganisation LAV legt Rekurs gegen das Dekret von Landesrat Arnold Schuler ein.
von Heinrich Schwarz
Das Spiel ist immer dasselbe: Das Land erlässt eine Sonderermächtigung zur Jagd von Tierarten, die reguliert werden sollen. Ein solches Dekret ist entweder nötig, weil eine Tierart nicht jagdbar ist, oder weil man diese nur in gewissen Zeiträumen jagen darf. Anschließend legt die Tierschutzorganisation LAV Rekurs gegen das Dekret ein, um die Jagd zu stoppen.
So ist es auch jetzt wieder der Fall: Landesrat Arnold Schuler hat am 29. Juli die Fuchsjagd in der Nähe von Geflügelhaltungen im Zeitraum vom 1. August bis zum 20. September erlaubt. Die gesetzliche Jagdzeit beginnt erst Ende September. Begründet wird diese Sonderermächtigung insbesondere mit den geringeren Abschusszahlen und der gleichzeitigen Zunahme an gerissenen Hühnern, seit die Fuchsjagd im Sommer nicht mehr erlaubt ist.
Das Gleichgewicht zwischen dem Beutetier und der landwirtschaftlichen Tierhaltung müsse wiederhergestellt werden. Positive Gutachten kommen von der Wildbeobachtungsstelle und dem nationalen Umweltinstitut ISPRA.
Gestern hat die nationale Tierschutzorganisation LAV trotz der guten Argumentationen des Landes entschieden, Rekurs gegen das Dekret einzureichen. Die Maßnahme verletze das nationale Gesetz, weshalb man deren Aussetzung fordere, so der Bozner LAV-Anwalt Mauro de Pascalis.
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