OK zum Nationalpark
Die Durchführungsbestimmung zum Nationalpark Stilfser Joch wurde definitiv von der Zwölferkommission genehmigt. Weiters werden die Sprachbestimmungen an das EU-Recht angepasst.
Die Durchführungsbestimmung zum Übergang der Verwaltung des Stilfser Joch-Nationalparks auf die Region Lombardei sowie auf die autonomen Provinzen von Bozen und Trient wurde am Mittwoch definitiv von der Zwölferkommission genehmigt
„Nachdem endlich die definitive Norm beschlossen worden ist, kann diese nun dem Ministerrat weitergeleitet werden, der sie voraussichtlich im September erlassen wird.” Das teilen die SVP-Mitglieder der Zwölferkommission, Karl Zeller und Daniel Alfreider, mit.
„Der von der Zwölferkommission angenommene definitive Text enthält keine wesentlichen Änderungen zum früher genehmigten Text, es mussten lediglich kleine technische Änderungen hinsichtlich der Verwaltung des Personals durch die autonomen Länder vorgenommen werden“, erklären Zeller und Alfreider.
Wie bekannt sieht die Durchführungsbestimmung die Übertragung der Verwaltung des Nationalparks Stilfser Joch, einschließlich des Personals, an die Länder Südtirol und Trentino vor, wobei Bozen und Trient auch die Spesen dafür übernehmen. Der Parkplan und das Parkreglement wird ebenfalls durch die Länder ausgearbeitet und genehmigt, wobei das Umweltministerium ein bindendes Gutachten abgibt, um sicher zu stellen, dass die Leitlinien des Koordinierungsgremiums sowie die internationalen Konventionen und die Grundsätze der nationalen Schutzbestimmungen für Nationalparke eingehalten werden.
„Durch die dezentrale Verwaltung wird es jedenfalls möglich sein, den Nationalpark Stilfser Joch effizienter und bürgernäher zu gestalten”, so Zeller und Alfreider.
Die Sechserkommission hat die Änderungen an der Sprachen-Durchführungsbestimmung genehmigt, womit auch hier der Weg für die Genehmigung seitens des Ministerrates frei ist.
Die EU-Kommission hatte beanstandet, dass in der geltenden Regelung nicht explizit vorgesehen ist, dass Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger zwischen der deutschen und italienischen Sprache im Verkehr mit öffentlichen Ämtern und Gerichten wählen können, sondern nur die in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger.
„Diese Anpassung an die Entwicklungen des EU-Rechts wurde nun ebenfalls vorgenommen, sodass alle EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsbewilligung sowie anerkannte Asylsuchende nun auch die deutsche Sprache wählen können und nicht nur die italienische Staatssprache“, erklären Palermo, Zeller und Alfreider.
Am Mittwoch wurde außerdem die Durchführungsbestimmung zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung auf den Weg gebracht. Bevor die definitive Norm beschlossen wird, müssen jedoch noch die Gutachten der zuständigen Ministerien eingeholt werden“, so Alfreider, Zeller und Palermo.
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