Landesrat am Klo
Die neue Geschäftsordnung verpflichtet die Landesräte zur ständigen Präsenz bei Landtagssitzungen – sonst drohen Geldstrafen. Was Achammer, Theiner und Co. von den Widmann-Plänen halten.
Von Matthias Kofler
Thomas Widmann sagt den Schwänzern im Landtag den Kampf an: Nach der neuen Benimm-Ordnung des Hohen Hauses, die der Präsident kürzlich den Fraktionssprechern zur Begutachtung vorgelegt hat, muss jeder Abgeordnete immer pünktlich zu den Sitzungen erscheinen. Ansonsten droht eine Sanktion von 50 Euro. Das Lesen von Zeitungen oder anderer Medien ist während der Sitzungen genauso verboten wie das Telefonieren.
Und auch die Mitglieder der Landesregierung werden künftig zum Bleiben verdonnert. Unter Artikel 4 des Widmann-Knigge heißt es: „Auch für die Landesregierung besteht die Pflicht zur vollzähligen Anwesenheit. In jedem Fall muss selbige mit mindestens mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder ständig bei den Sitzungen des Südtiroler Landtages präsent sein. So fern die Landesregierung nicht mit mindestens mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist, wird die Sitzung so lange unterbrochen, bis ausreichend Mitglieder der Landesregierung im Saal anwesend sind. (…) Eine Abwesenheit der/des zuständigen Landesrat/Landesrätin bei Wiederaufnahme der Sitzung zieht (…) eine Sanktion in Höhe von 100 Euro (…) mit sich.“
Was sagen Philipp Achammer, Richard Theiner und Co. zur strengen Anwesenheitspflicht?
Philipp Achammer ist „prinzipiell“ für die Regelung: Die Präsenz im Landtag gehöre zu den Aufgaben eines Landesrates – und eine gute Präsenz bei den Sitzungen müsse daher möglichst immer gewährleistet sein. Dies im Sinne der Aufwertung des Landtags und der Verbesserung der Qualität der Debatte.
„Nur manchmal ist das leider nicht möglich“, bedauert der SVP-Obmann. Nicht, weil sich die Landesräte dann „irgendwo“ befänden. „Wir haben sehr häufig institutionelle Termine wahrzunehmen, für die wir uns dann auch entschuldigen. Oder es kommen Personen in den Landtag, die uns wegen dringender Anliegen sprechen wollen“, berichtet Achammer.
Eine dauerhafte Präsenz der Landesregierung wird es also auch in Zukunft nicht geben. Der Präsident müsse die Regeln vorgeben, meint der Bildungslandestat. Diese seien dann aber „verhältnismäßig und nachvollziehbar“ anzuwenden.
WAS DIE ANDEREN LANDESRÄTE SAGEN, LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE.
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