Gerettete RAI
Die Südtiroler Senatoren sind erfreut: „Wir haben den Sonderstatus des RAI-Sitzes bestätigt und die Finanzierung von RAI Südtirol auf solide Basis gestellt.“
Der Senat hat am Freitag die Reform des Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RAI in erster Lesung angenommen. „Die Sonderstellung des RAI-Sitzes Bozen, auch als eigenständiges Produktionszentrum für Beiträge in deutscher und ladinischer Sprache wurde bestätigt. Au ßerdem ist es uns gelungen, die Finanzierung von RAI Südtirol auf eine neue Basis zu stellen und einige Unklarheiten aus dem Mailänder Abkommen zu bereinigen“, erklären Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo.
„Bisher war der Staat nur bereit, € 10.313.000,00 pro Jahr als Kosten für RAI-Südtirol anzuerkennen und über den Sonderfond des Mailänder Abkommens für neue Aufgaben abzudecken. Da die tatsächlichen Kosten für die Fernseh- und Rundfunksendungen in deutscher und ladinischer Sprache weit über dem genannten Betrag liegen, hätten entweder die RAI-Südtirol-Sendungen zurückgefahren oder der Differenzbetrag aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen.
Im Gesetzgebungsausschuss wurde nun aber ein klärender Abänderungsantrag der Autonomiegruppe angenommen und heute auch vom Plenum des Senates bestätigt“, betont der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller, der gemeinsam mit seinen Kollegen Hans Berger und Francesco Palermo den obgenannten Antrag vorgelegt hatte.
„Die Neuregelung sieht vor, dass eine Konvention zwischen Land und RAI abgeschlossen wird, in der die Sendezeiten für die deutsch- und ladinischsprachigen Programme geregelt werden. Die Kosten für RAI Südtirol in Höhe von 15 Millionen für das Jahr 2015 bzw. von 20 Millionen ab 2016 werden zum Teil über den Fond des Mailänder-Abkommens abgedeckt, für den restlichen Teil über andere Finanzierungsformen. Fest steht, dass die RAI als Kostenersatz 15 bzw. 20 Millionen erhalten wird und der Landeshaushalt damit nicht belastet wird“, erklären die drei Südtiroler Senatoren.
„Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung wird RAI Südtirol auf eine solide Grundlage gestellt und es wird nicht nur das Fortbestehen, sondern auch der Ausbau der Hörfunk- und Fernsehprogramme in deutscher und ladinischer Sprache auch in Zukunft gesichert“, erklären Zeller, Berger und Palermo abschließend. Der Gesetzentwurf wird nun der Abgeordnetenkammer übermittelt und dürfte im Herbst 2015 definitiv beschlossen werden und in Kraft treten.
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