Endgültiger Freispruch
Weil die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet hat, ist der Freispruch für die frühere Meraner Stadträtin Heidi Siebenförcher in der Causa Kaufleute Aktiv rechtskräftig.
(tom) Die Staatsanwaltschaft am Landesgericht hatte sich redlich bemüht, doch noch einen Schuldspruch zu erwirken. Nicht weniger als 70 Seiten umfasste die Berufungsschrift von Staatsanwalt Igor Secco gegen den erstinstanzlichen Freispruch für die frühere Meraner Stadträtin Heidi Siebenförcher.
Doch im Februar dieses Jahres folgte die Antwort des Oberlandesgerichts Bozen unter Vorsitz von Johann Pichler (Beisitzer: Isabella Martin und Lukas Bonell). Es bestätigte den Freispruch von Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo vom 13. Dezember 2013.
Siebenförcher, die wegen der Affäre um den Christkindlmarkt-Verein Kaufleute Aktiv zurückgetreten war, war von der Staatsanwaltschaft am Landesgericht des Amtsmissbrauchs und der illegalen Parteienfinanzierung beschuldigt worden. Vorwürfe, die nach den beiden Urteilen der ersten und zweiten Instanz unzutreffend sind.
Eine dritte Instanz, die Kassation, wird es in diesem Strafverfahren nicht geben.
Wie nun bekannt wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht eine Berufung gegen den zweiten Freispruch verzichtet, er ist seit wenigen Wochen rechtskräftig.
„Wir sind zufrieden, es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass in diesem Fall alle Fragen geklärt sind“, kommentiert Siebenförchers Anwalt Alessandro Tonon. Ihm es insbesondere in der Berufungsverhandlung im Februar gelungen, jegliche Verantwortung seiner Mandantin für die eigenwillige Finanzgebarung des Vereins zu zerstreuen.
Die Berufungsrichter kamen jedenfalls in ihrem Urteil zum Schluss, dass Siebenförcher als Stadträtin persönlich keine Zahlungen an den Verein, bei dem sie bis 2005 Mitglied war, selbst veranlasst und auch keine getürkten Rechnungen akzeptiert hat. Es sei alles auf Beamtenebene abgewickelt worden.
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