Der Thermen-Passus
Nach Baukommission und Stadtrat hat auch der Meraner Gemeinderat die Aufstockung des Thermen-Hotels abgelehnt. Wie es nun weitergeht.
von Karin Gamper
Im zuständigen Amt für Landesplanung wurde die Entscheidung des Meraner Gemeinderates von Dienstagabend mit Spannung erwartet. Immerhin ist am Mittwoch die Frist ausgelaufen, innerhalb der sich die Kurstadt zur geplanten Aufstockung des Thermen-Hotels äußern konnte.
Der Beschluss steht jetzt: Meran lehnt die entsprechende Änderung des Durchführungsplans ab und folgt damit der Empfehlung von Baukommission und Stadtrat (wir berichteten).
Die Entscheidung ist einstimmig gefallen. Gleichzeitig wird die Umwidmung des Areals, das immer noch in einer Zone von Landesinteresse steht, in eine Zone für touristische Einrichtungen gefordert. Es wäre die längst fällige Behebung einer urbanistischen Anomalie.
Doch wie geht es jetzt nach dem Meraner Nein zum Umbau des einstigen Landeshotels weiter? Denn: Die Stellungnahme ist nicht bindend. Dürfen die privaten Hotel-Eigentümer rund um den Athesia-Konzern nun doch bauen?
Die Sache ist komplex. Laut Auskunft des zuständigen Amtes für Landesplanung wird die Stellungnahme des Meraner Gemeinderates nun an die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung (Ex-Landesraumordnungskommission) weitergereicht. Mit Stimmrecht darin vertreten ist auch ein Vertreter der Gemeinde Meran (Bürgermeister bzw. Stadträtin).
Die Kommission wird in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob der Durchführungsplan der Gemeinde von Amts wegen abgeändert und somit der Aufbau des Thermen-Hotels zulässig ist. Die definitive Entscheidung obliegt der Landesregierung. Wenn diese grünes Licht gibt, folgt Schritt 2: Hotel bzw. Land reichen ein konkretes Projekt ein.
Noch komplizierter ist die Umwidmung des Thermen-Areals in eine Zone für touristische Einrichtungen.
Das Hotel, vom Land gewollt und realisiert, steht seit Beginn samt der Therme auf einem Areal von Landesinteresse.
Das heißt: Über die Immobilie entscheidet das Land, nicht die Gemeinde, die lediglich eine nicht bindende Stellungnahme abgeben kann.
Die Landeszone wurde noch vor Baubeginn in das Landesraumordnungsgesetz eingefügt. Damit nun die Gemeinde die Bauleitplan-Umwidmung beantragen kann, muss zuvor das Gesetz geändert werden.
Da trifft es sich gut, dass dieses zurzeit neu geschrieben wird. Die Entnahme des Thermen-Passus dürfte damit nur noch eine Formsache sein.
Oder doch nicht?
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