Torpedo aus Rom
Mit einer authentischen Interpretation erklärt das italienische Parlament den Beschluss des Brennercom-Verwaltungsrates für nichtig – und zerstört damit die Träume von Athesia-Chef Michl Ebner.
Von Matthias Kofler
Bei Karl Zeller ist die Genugtuung groß: „Der Brennercom-Verwaltungsrat kann sich bei mir bedanken. Es herrscht jetzt Klarheit und Rechtssicherheit. Und der Verwaltungsrat kann seinen unfreundlichen Beschluss zurücknehmen – er ist ohnehin nichtig.“
Der Senat hat am Dienstagabend eine authentische Interpretation des Stabilitätsgesetzes von 2014 vorgenommen. Es ist jenes Gesetz, auf das sich der Verwaltungsrat der Brennercom beim Rauswurf des Landes aus der Telekommunikationsgesellschaft berufen hat. Das Gesetz sieht vor, dass alle Institutionen der öffentlichen Verwaltungen jene Gesellschaftsbeteiligungen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, bis spätestens Ende 2014 abstoßen müssen.
Das Land, das den Rausschmiss nicht akzeptieren wollte, zog daraufhin vor Gericht.
Nun hat das italienische Parlament die Frage, ob der Beschluss des Verwaltungsrates überhaupt rechtens war, zweifelsfrei beantwortet. Mittels einer authentischen Interpretation des entsprechenden Artikels wurde der Beschluss vom 19. Juni für nichtig und unwirksam erklärt.
Der diesbezügliche Abänderungsantrag 569-bis, der zu Wochenbeginn bereits von der Finanzkommission des Senats gutgeheißen wurde, stammt aus der Feder von SVP-Senator Karl Zeller. Nach der Verabschiedung durch den Senat muss der Artikel noch die Kammer passieren, um in zehn Tagen in Kraft zu treten.
Was besagt die Interpretation?
Sie basiert auf insgesamt drei Säulen: Erstens ist es Aufgabe der öffentlichen Körperschaften, innerhalb der vorgegebenen Periode programmatisch festzulegen, welche Beteiligungen von öffentlichen Interesse sind. Es besteht auch die Möglichkeit, nur bestimmte Bereiche von Gesellschaften herauszunehmen und diese für strategisch zu erklären. Das hat die Landesregierung mit ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2013 auch gemacht. Darin wird die strategische Bedeutung des Breitbandnetzes der Brennercom für das Land festgehalten. Damit kann dem Land als Aktionär keine Säumigkeit oder Untätigkeit vorgeworfen werden.
Zweitens, so heißt es im Zeller-Artikel, ist es die Aktionärsversammlung, die das Erlöschen von Aktien erklären kann – und eben nicht der Verwaltungsrat.
Drittens werden alle Beschlüsse, die diesen Gesetzesbestimmungen widersprechen, für nichtig und unwirksam erklärt.
„Mit diesem Beschluss haben wir dem Land und den Leuten einen kostspieligen Prozess erspart, der mindestens fünf Jahre gedauert hätte“, erklärt Karl Zeller. „Jetzt müssten eigentlich alle glücklich und zufrieden sein.“
Die Verwaltungsräte Karl Manfredi und Ferdinand Willeit haben stets betont, den Rauswurf des Landes eigentlich gar nicht gewollt zu haben. Sie hätten aber das Gesetz anwenden müssen. „Mit der authentischen Interpretation, die sich auch auf das Urteil der Richterin Ulrike Ceresara stützt, erübrigt sich dieses Scharmützel“, meint Zeller. Der Verwaltungsrat könne seinen Beschluss ganz einfach zurückziehen. Es sei denn, er verfolge in Wirklichkeit andere Interessen.
Der SVP-Senator abschließend: „Ich habe im ,Tagblatt’ lesen müssen, die Südtiroler Senatoren hätten bei der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes geschlafen. Jetzt sind wir aber aufgewacht – und haben eine Interpretation vorgenommen, die sogar der Motschuner Peppn verstehen wird.“
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