Die Weichenstellung
Die Landesregierung hat am Dienstag die Weichen für die Sanitätsreform gestellt. Im August soll der Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Die Neuordnung der Verwaltungsstruktur des Sanitätsbetriebs ist ein wichtiger Teil des Konzeptes der „Gesundheitsversorgung Südtirol 2020″.
Am Dienstag hat sich die Landesregierung über Prinzipien und Zeitplan für die Novellierung des Landesgesetzes 7/2001 geeinigt und damit die Weichen für die Reorganisation des Landesgesundheitsdienstes gestellt.
Im August soll mit der Erarbeitung des diesbezüglichen Gesetzentwurfs begonnen werden. Der Entwurf soll im März 2016 vom Südtiroler Landtag verabschiedet werden.
Dies gab Landesrätin Martha Stocker am Dienstag im Rahmen der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung bekannt.
Geplant sei ein umfassender Beteiligungsprozess.
Durch das Landesgesetz 7 „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“ wurden 2001 die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landesverwaltung und des Sanitätsbetriebes definiert mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung Südtirols zu gewährleisten. Im Zuge der Gesundheitsreform muss dieses Gesetz novelliert werden, um auch Führungs- und Verwaltungsstruktur an die neuen Bedingungen und Notwendigkeiten anzupassen.
Gesundheitslandesrätin Martha Stocker erläuterte den Mitgliedern der Südtiroler Landesregierung die drei zentralen Handlungsfelder in der Reorganisation des Landesgesundheitsdienstes: So gelte es die Neudefinition des Gesundheitsauftrages gegenüber der Südtiroler Bevölkerung zu klären, wobei die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch eine klare Bestimmung der Zuständigkeiten und Verantwortungen sowie die Vereinheitlichung und Verschlankung der Führungs- und Verwaltungsstruktur im Mittelpunkt stünden.
„Es geht darum, wie wir den Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern auf dem Territorium umbauen wollen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung für die Zukunft zu sichern“, unterstrich Landesrätin Stocker bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Dabei sei auch eine klarere Regelung der Aufgaben zwischen Landesregierung (politische Vorgaben), Landesabteilung Gesundheit (Strategie, Planung, Kontrolle) und Sanitätsbetrieb (operative Umsetzung) notwendig. „Über diese Abgrenzung der Zuständigkeiten haben wir heute in der Landesregierung diskutiert“, ließ Landesrätin Stocker bei der heutigen Landesregierungspressekonferenz die Medienvertretenden wissen.
Durch die Stärkung der medizinischen Nahversorgung sowie des Krankenhausnetzes, eine einheitliche Qualität, die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen und die klare Definition der Aufgaben der verschiedenen Versorgungseinheiten solle die Gesundheitsversorgung für die Zukunft sichergestellt werden, so die Gesundheitslandesrätin.
Eine Vereinheitlichung der Organisation hingegen wird laut heutiger Grundsatzentscheidung der Landesregierung durch die Integration der vier autonomen Bezirke zu einem einheitlichen Betrieb und einer verstärkten Nutzung von Synergien angegangen. Weitere Grundsätze der Reorganisation betreffen die Transparenz strategischer Entscheidungen und eine auch an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtete Governance. Klare Verantwortungs- und Entscheidungszuordnungen, das Minimieren von Hierarchieebenen und Schnittstellen und die Entbürokratisierung sind hingegen in der Verschlankung der Organisation Richtschnur.
Landesrätin Stocker legte der Landesregierung auch einen Ablauf- und Zeitplan für die Novellierung des Landesgesetzes vor, dem die Landesregierung zustimmte: Er schließt einen umfassenden Beteiligungsprozess ein.
So soll der Gesetzentwurf im Herbst mit Sozialpartnern, Interessensgruppen, Fachgewerkschaften und politischen Vertretungen diskutiert werden, bevor der Text festgeschrieben und dann von der Landesregierung beschlossen wird. Die Behandlung des Gesetzestextes im Landtag soll zum Jahreswechsel beginnen. Mit der Verabschiedung wird aus derzeitiger Sicht im Februar nächsten Jahres gerechnet.
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