Der neue Vertrag
Der Übergangsvertrag für die Südtiroler Allgemeinmediziner ist unterzeichnet worden. Was im Vertrag steht. Und: Was sich für die Patienten ändert.
Landesrätin Martha Stocker informierte am Dienstag die Landesregierung über den Abschluss der Verhandlungen mit den Vertretern der Ärztegewerkschaften zu einem Übergangsvertrag für die Südtiroler Allgemeinmediziner.
Mit der Unterschrift unter den Übergangsvertrag haben Landesregierung und die Ärztegewerkschaften die Basis für die unmittelbar anstehenden Verhandlungen um einen Landeszusatzvertrag der Allgemeinmediziner gelegt. „In unseren Reformleitlinien ‚Gesundheitsversorgung 2020′ nehmen die Südtiroler Hausärzte als erste Ansprechpartner vor Ort eine entscheidende Rolle ein, zumal sie in der Regel ein Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten pflegen und deren Krankengeschichten im Detail kennen“, unterstreicht Landesrätin Martha Stocker.
Die Weiterentwicklung der Dienste im Territorium – bedarfsorientiert und wohnortnah – sei daher übergeordnetes Interesse in der zukünftigen Organisation der gesundheitlichen Versorgung in Südtirol.
Der Übergangsvertrag, der notwendig wurde, weil das Kassationsgericht beschlossen hatte, dass das Land Südtirol den Staatsvertrag anwenden muss, regelt unter anderem das Gehalt der Ärzte: „Denn es soll nicht sein, dass Ärzte nun 30 Prozent weniger verdienen“, sagte Stocker bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Nichts geändert werden konnte an der vom Staat auferlegten Beschränkung von 1500 Patienten pro Arzt. „Aber dort, wo sich keine neuen Ärzte ansiedeln, können die bisherigen Patientenzahlen beibehalten werden. In Orten, wo allerdings junge, neue Ärzte den Dienst aufnehmen, gilt die Beschränkung auf 1500 Patienten“, erläuterte die Landesrätin.
Der nun unterschriebene und beschlossene Übergangsvertrag für die Südtiroler Allgemeinmediziner sieht die Stärkung der so genannten Gruppenmedizin vor: Hausärzte werden sich zukünftig vermehrt zusammenschließen und ihre Patienten gemeinschaftlich betreuen.
Der Vertrag sieht zudem die Unterstützung junger Allgemeinmediziner in der Aufnahme ihrer Tätigkeit vor. „Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen wir mit einem wachsenden Bedarf an medizinischen Leistungen rechnen“, so Landesrätin Stocker. Angesichts des fehlenden Nachwuchses an vertragsgebundenen Hausärzten gelte es durch gezielte Maßnahmen rechtzeitig gegenzusteuern und junge Allgemeinmediziner zu fördern. Deshalb werde es auch weiterhin einen entsprechenden Landesfonds geben, der zu 50 Prozent für die Förderung innovativer Projekte gedacht ist. „20 Prozent davon sind Jungärzten vorbehalten“, sagte die Landesrätin.
Im Bezug auf Notarztdienste werde der Übergang nicht ganz reibungslos verlaufen, kündigte Stocker an.
Derzeit übernehmen die Hausärzte etwa im Pustertal, in Gröden und im Vinschgau teils Notarztdienste. „Der Staatsvertrag sieht vor, dass ein Komitee auf Landesebene und ein Komitee des Gesundheitsbetriebs erst darüber befinden müssen, ob die Ärzte diese Dienste weiter anbieten dürfen“, so die Landesrätin. „Ich habe bereits den Auftrag erteilt, dass sich diese Komitees so rasch wie möglich zusammensetzen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Regelung noch innerhalb September erfolgt“, kündigte die Landesrätin an.
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