Der entscheidende Schritt
Das Unternehmensgericht hebt nun auch im Falle der Selfin den Beschluss des Verwaltungsrats auf. Damit hält die öffentliche Hand wieder die Mehrheit an der Brennercom.
Das Unternehmensgericht Bozen hat auf Antrag der Selfin GmbH den Beschluss des Verwaltungsrates der Brennercom AG vom 26.6.2015 ausgesetzt.
Die Selfin hält 4,2 Prozent der Brennercom-Aktien.
„Somit ist die Selfin GbmH einstweilen wieder Brennercom-Aktionär. Am kommenden 3. August wird das Gericht sich nochmals damit befassen und entscheiden, ob die einstweilige Aussetzung bestätigt oder widerrufen wird,“ informiert Präsident Sebastian Helfer.
Mit dem Beschluss des Gerichtes hält die öffentliche Hand wieder die Mehrheit an der Brennercom. Vor zwei Wochen hatte das Gericht bereits den Ausschluss des Landes sowie der Stadtwerke Brixen ausgesetzt.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.