Sturer Luis
Der SVP-Altmandatar und ehemalige Landesrat Luis Kofler weigert sich, 130.438 Euro an die Region zurückzuzahlen – und zieht in der Causa „Luxus-Renten“ erneut vor Gericht.
Von Matthias Kofler
Der Rechtsstreit zwischen der Region und dem Altmandatar Luis Kofler geht in die nächste Runde: Am 4. Dezember hatte das Verwaltungsgericht in Trient den Rekurs des langjährigen SVP-Landesrates und Senators gegen die Neuregelung der Politikerrenten für „nicht zulässig“ erklärt.
Nun geht Kofler gegen dieses Urteil in Berufung.
Zur Erinnerung: Im Juli 2014 hatte der Regionalrat ein neues Gesetz zu den Leibrenten verabschiedet. Dieses sieht eine 20-prozentige Kürzung der monatlichen Leibrente, eine Reduzierung der Rentenvorschüsse um durchschnittlich 30 Prozent und ein Verbot von Mehrfachrenten über 9.000 vor.
Luis Kofler wollte diese Kürzungen nicht hinnehmen und zog deshalb vor das Verwaltungsgericht in Trient, wo er gegen die Region, den Regionalrat, die Regionalregierung und das Regionalratspräsidium klagte. Das Gericht lehnte den Rekurs aber ab: Es erklärte sich in der Causa für unzuständig und leitete das Verfahren an den Rechnungshof weiter.
Geht es nach dem SVP-Altmandatar, soll der Staatsrat das Urteil Nr. 477 des Verwaltungsgerichtes aufheben oder abändern. Weiters soll das Gericht das Dekret des Regionalratspräsidenten Nr. 104 vom 26. September, mit dem Kofler zur Rückzahlung eines Teils seiner Vorschüsse verpflichtet wird, für nichtig erklären.
Kofler weigert sich damit, 130.438,40 Euro (netto) an die Region zurückzuzahlen.
Kofler wehrt sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes, wonach die Leibrenten als Pensionsfürsorgeleistung ausschließliche Kompetenz des Rechnungshofes seien. Die Neuregelung der Leibrenten sei eine „Entscheidung im Ermessen der Verwaltung“, heißt es im Berufungsschreiben. Mit seiner Klage wolle er daher „nicht ein subjektiven Recht, sondern eine legitimes Interesse wahren“, das ausschließlich in die Kompetenz des Verwaltungsgerichtes falle.
Zudem stehe ihm laut Dekret des Regionalratspräsidenten Nr. 663 eine Abgeltung zu, weil er im Gegenzug eine Reduzierung seiner Leibrente hingenommen hat.
Das von Kofler zitierte Dekret, mit welchen dem Ex-Landesrat eine Vorschusszahlung von insgesamt 364.931 Euro gewährt wird, wurde von der scheidenden Regionalratspräsidentin Rosa Thaler Zelger am 30. Oktober 2013 unterzeichnet – drei Tage nach den Landtagswahlen.
Die Regionalregierung reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung Koflers, erneut gegen sie vor Gericht zu ziehen: Die Motive für den Rekurs seien „zur Gänze unbegründet“.
Präsident Ugo Rossi hat die Rechtsexperten Giandomenico Falcon und Fabio Corvaja beauftragt, die Region vor dem Staatsrat zu verteidigen. Beide waren bereits im ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Anwälte der Region aufgetreten. Außerdem wurde der römische Jurist Luigi Manzi mit dem Fall betraut.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Wie sich die Regionalregierung gegen den Rekurs von Siegfried Brugger und Franz Pahl zur Wehr setzen will.
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