Neues Familiengeld
Das regionale Familiengeld kann künftig vom Land eigenständig verwaltet werden. Die Regionalregierung hat am Donnerstag den Übergang der Kompetenzen hierfür beschlossen. Was dies bedeutet.
Das regionale Familiengeld kann künftig vom Land eigenständig verwaltet werden. Die Regionalregierung hat am Donnerstag den Übergang der Kompetenzen hierfür beschlossen. „Dies ermöglicht uns, die familienpolitischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, die Mittel gezielter einzusetzen und die Beitragsabwicklung zu vereinfachen“, freut sich Familienlandesrätin Waltraud Deeg.
Die Einkommensgrenzen und die Beiträge zum regionalen Familiengeld werden künftig nicht mehr von der Region, sondern von den Autonomen Provinzen Bozen und Trient entsprechend der von der Region zur Verfügung gestellten Mitteln festgelegt.
Am Donnerstag hat die Regionalregierung in Anlehnung an das Regionalgesetz zum Familienpaket aus dem Jahr 2005 die gesetzlichen Voraussetzungen für den Übergang der Kompetenzen geschaffen.
„Wir können nun das Familiengeld des Landes mit jenem der Region abstimmen und die finanziellen Mittel besser und gezielter auf den Bedarf der Familien ausrichten“, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Damit könne auch das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Beiträge vereinfacht werden.
Der von der Regionalregierung genehmigte Gesetzesentwurf muss noch vom Regionalrat verabschiedet werden. Danach werden die Kriterien für die Auszahlung des Familiengeldes an die neue gesetzliche Regelung angepasst.
Die neuen Richtlinien sind voraussichtlich ab 2017 gültig. Bis dahin wird das Familiengeld in der bisherigen Form ausbezahlt.
Für 2015 beträgt die geplante Gesamtausgabe für das Landesfamiliengeld und die staatlichen Leistungen rund 37 Mio. Euro sowie 36 rund Mio. Euro für das regionale Familiengeld.
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