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Schmerzensgeld für Prostituierte

 

StraßenstrichDer Lajener Waldarbeiter Klaus Rabanser wird am Landesgericht wegen drei Gewaltakten gegen nigerianische Prostituierte zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er zahlt seinen Opfern 21.000 Euro Schmerzensgeld.

von Thomas Vikoler

Es gibt bei der sexuellen Prostitution ein ungeschriebenes Gesetz. Gezahlt wird im Voraus. In der juristischen Einschätzung der Bozner Staatsanwältin Donatella Marchesini handelt es sich hierbei um einen „unmoralischen Vertrag“, der vor keinem Gericht eingeklagt werden kann.

Laut Marchesinis Einschätzung hatte Klaus Rabanser ein Problem mit diesem ungeschriebenen Gesetz:

Immer wenn Prostituierte von ihm die Voraus-Zahlung verlangten, sei er ausgerastet. Furor beim Zahlen.

Deshalb sieht Marchesini die drei Straftaten, die sie dem 40-Jährigen aus Lajen vorwarf, als fortgesetzte Handlung. Also ein strafmildernder Umstand.

Die Staatsanwältin beantragte beim Abschluss des verkürzten Verfahrens vor Richter Walter Pelino vier Jahre Haft.

Klaus Rabanser

Klaus Rabanser

Rabanser war im März unter dem Vorwurf verhaftet worden, im Jänner im Eggental eine nigerianische Prostituierte schwer verprügelt und auf einem Parkplatz zurückgelassen zu haben.

Einige Monate später kam er in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Deshalb brachten ihn am Dienstag nicht Gefängniswärter, sondern Carabinieri zur Verhandlung am Landesgericht.

Er verließ dieses gegen 13.00 Uhr, nachdem Richter Pelino sein Urteil verlesen hatte:

Drei Jahre und acht Monate Haft wegen Körperverletzung in zwei Fällen (in einem schwersten Ausmaßes) und sexuelle Gewalt in einem Fall.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass Rabanser im Februar dieses Jahres eine weitere nigerianische Prostituierte, diesmal auf einem Nebenweg der Landesstraße nach Jenesien, verprügelt hatte. Eine Bäuerin kam ihr zur Hilfe und schlug den Täter in die Flucht.

Und dann gab es die Ermittlung wegen sexueller Gewalt aus dem Jahr 2014. Rabanser soll eine Prostituierte mit einem elektrischen Bohrer zum Oralverkehr genötigt haben – wiederum, um nicht im Voraus zahlen zu müssen.

Zahlen musste der Waldarbeiter nun doch. Schmerzensgeld. Dem Anwalt der drei Frauen aus Nigeria, die sich als Nebenklägerin in das Verfahren eingelassen hatten, übergab er 21.000 Euro. S

taatsanwältin Donatella Marchesini erachtete den Betrag als angemessen und sprach sich für mildernde Umstände wegen Auszahlung der Zivilparteien aus.

Martin Fill und Alessandro Tonon, die beiden Verteidiger Rabansers, zeigen sich mit dem Urteil zufrieden, kündigen dennoch Berufung an. Ihr Mandant leugne weiterhin den Einsatz eines Elektrobohrers, seine Identifizierung im schwersten Körperverletzungs-Fall sei widerrechtlich.

Der erstinstanzlich Verurteilte muss weiterhin im Hausarrest bleiben, weil er auch der sexuellen Gewalt für schuldig befunden wurde, muss er mindestens ein Jahr Haft absitzen.

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