„Eine Win-Win-Situation“
SWR-Präsident Philipp Moser bezeichnet die Neuerungen im Vergabewesen als „konkrete Maßnahme zur Unterstützung der Kleinst- und Kleinbetriebe“.
„Ein klares Bekenntnis der Politik zur Unterstützung der vielen Kleinst- und Kleinbetriebe Südtirols“, freut sich SWR-Präsident Philipp Moser und weist darauf hin, dass die telematische Abwicklung öffentlicher Aufträge von geringfügigem Wert vor allem für Kleinst- und Kleinbetriebe bislang eine Hemmschwelle dargestellt haben.
„Die Einführung dieses Passus bedeutet eine win-win Situation für alle Beteiligten: Kleinere Betriebe vor Ort, für die die Abwicklung über das öffentliche Portal meist einen im Verhältnis zum Ausschreibungswert zu großen bürokratische Aufwand bedeutet hat, bekommen nun eine reelle Chance, sich an Ausschreibungen der örtlichen öffentlichen Institutionen zu beteiligen. Öffentliche Körperschaften wiederum müssen bei Direktaufträgen keine komplizierte, bürokratische Ausschreibung über das Portal abwickeln“, erklärt Moser. „Dadurch werden die kleinen, regionalen Kreisläufe unterstützt, die Wertschöpfung bleibt im Ort.“
Selbstverständlich gelten die Grundprinzipien der öffentlichen Auftragsvergabe, wie beispielsweise die Angemessenheit des Preises und die Einhaltung einer Rotation der Betriebe bei der Auftragsvergabe, auch für diese Aufträge. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Auftragsvergabe nicht mehr telematisch abgewickelt werden muss.
„Öffentliche Aufträge sind wichtig für Südtirols Betriebe. Es muss unser aller Ziel sein, die öffentliche Auftragsvergabe so zu gestalten, dass alle Südtiroler Unternehmen eine reelle Chance haben, sich daran zu beteiligen. Die auf Antrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher vom Landtag beschlossene Maßnahme ist ein konkreter Schritt zur Unterstützung der vielen Kleinst- und Kleinbetriebe im Sinne einer Entbürokratisierung. Auch vom neuen Landesvergabegesetz erwarte man sich Maßnahmen, die in diese Richtung zielen“, so der SWR-Präsident abschließend.
Durch die aus Dringlichkeitsgründen notwendige Einführung eines themenfremden Artikels (Art. 10-bis) im vom Landtag verabreichten Kulturgesetz werden öffentliche Aufträge bis zu einem Wert von 40.000 Euro von der telematischen Abwicklung befreit.
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