Die falschen Wanderleiter
Wer sich Wanderleiter nennt, ohne die dafür notwendige Ausbildung zu haben, muss künftig mit Sanktionen von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Wer die Bezeichnung Bergführer, Alpinschule oder ähnliche Begriffe verwendet, ohne über die entsprechende Befähigung zu verfügen, muss künftig mit einer Geldbuße rechnen. Dies sieht die „Berg- und Skiführerordnung“ vor, die jüngst im Rahmen des Wirtschafts-Omnibusgesetzes vom Südtiroler Landtag abgeändert und genehmigt wurde.
Präsidialsekretärin und Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer hat sich zusammen mit ihren Landtagskolleginnen Madgalena Amhof und Veronika Stirner dafür stark gemacht, dass auch über „Wanderleiter/innen“ eine Geldstrafe verhängt wird, welche diese Bezeichnung verwenden, ohne im Sonderverzeichnis eingetragen zu sein.
Seit Dezember 2012 ist das Berufsbild des Wanderleiters bzw. der Wanderleiterin gesetzlich definiert und verankert. Seitdem absolvieren viele Interessierte in den Bildungseinrichtungen Südtirols entsprechende Fortbildungskurse. Als Wanderleiter/in begleiten sie zahlreiche Touristen und einheimische Wanderer und informieren diese über historische, ethnografische und topografische Aspekte der erwanderten Gebiete.
„Wanderleiter/innen, die sich als solche bezeichnen, müssen im entsprechenden Sonderverzeichnis eingetragen sein“, unterstreicht Hochgruber Kuenzer. „Selbstverständlich sollen Gastwirte und Privatzimmervermieter ihre Gäste weiterhin auf Wanderungen begleiten. Die Gäste begrüßen das – es ist authentisch und sympathisch“, sagt Hochgruber Kuenzer.
Allerdings sollten sie davon absehen, sich offiziell als Wanderleiter/in zu benennen, sofern sie nicht die entsprechende Ausbildung dazu genossen haben. Sollte die Bezeichnung trotzdem angewendet werden, müssen Betroffene künftig mit einer Geldstrafe von 1.375 Euro bis 5.113 Euro rechnen. Die Landtagsabgeordnete hatte hierzu einen Abänderungsantrag zum „Wirtschaft-Omnibus“ eingereicht, dem im Rahmen der jüngsten Landtagssitzung mit großer Mehrheit zugestimmt wurde.
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