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Frustrierte Ärzte

Von wegen Aufwertung des Territoriums: Die Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen ab 27. Juli nicht mehr die Notfallmedizin ausüben.

 

Das Schreiben des Abteilungsdirektors der Verwaltung des Gesundheitsbezirkes Meran Hugo Minach vom 17. Juli liegt TAGESZEITUNG Online vor.

Darin schreibt Minach, dass mit Gültigkeit des Kollektivvertrages für die Ärzte für Allgemeinmedizin voraussichtlich ab 27. Juli dieses Jahres die Ausübung der Notfallmedizin auf dem Territorium  durch die Allgemeinärzte nicht mehr vereinbar ist und daher ab Veröffentlichung im Amtsblatt eingestellt werden muss.

Um was geht es?

Das Schreiben des Abteilungsdirektors Hugo Minach

Das Schreiben des Abteilungsdirektors Hugo Minach

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gab es eine Übereinkunft mit der Landesnotrufzentrale 118, dass die Allgemeinärzte bei Notwendigkeit auf Anforderung der Notrufzentrale 118  freiwillig sich bereit erklärten, bei Notfällen zur Stelle zu sein und die erforderlichen ärztlichen Maßnahmen einzuleiten.

Das war speziell in den abgelegenen Gebieten wie zum Beispiel Stilfs, Sulden oder Graun Reschen, aber auch in anderen peripheren Gemeinden des Obervinschgau  oft hilfreich. „Es konnten oft Einsätze vor Ort durchgeführt werden , die eine Einlieferung ins Krankenhaus vermeidbar machten, da vor Ort eine erfolgreiche Therapie durchgeführt werden konnte“, erklärt ein Allgemeinmediziner gegenüber TAGESZEITUNG Online.

Die Einsätze wurden bisher mit einem Betrag von rund 200 Euro netto honoriert. „Man bedenke aber dass ein Notfalleinsatz oft Stunden dauern kann“, so ein Arzt.

Da nun laut dem Schreiben eine Unvereinbarkeit besteht und die Ausübung dieses freiwilligen Dienstes  eingestellt werden „muss“ (so steht es wortwörtlich im Schrieben), wird es eine regelhafte Übernahme von Notfällen durch die genannten Ärzte wahrscheinlich nicht mehr geben.

Vor allem werden auch Versicherungen der Ärzte bei einer Unvereinbarkeit und dem Quasi-Verbot der Gesundheitsbetriebes bei einer regelhaften Ausübung dieses Dienstes nicht haften, vermutet ein Allgemeinmediziner.

Er sagt weiters:

„Es stellt sich die Frage, wie eine solche Regelung mit der von der Politik, der zuständigen Landesrätin, dem Generaldirektor und dem Landeshauptmann mehrfach betonten und beschworenen Aufwertung des Territoriums und der Allgemeinmedizin in Übereinstimmung zu bringen ist.“

Bei den Ärzten bewirkten solche Regelungen Demotivation, Frustration und die Erkenntnis, dass der bisherige Einsatz nicht wertgeschätzt wird, so der Allgemeinmediziner.

 

 

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