Neue Norm
Die Südtiroler Gemeinden müssen sich für Aufträge bis zu 40.000 Euro nicht mehr einer zentralen Vergabestelle bedienen.
Der Landtag hat zwei Bestimmungen zum öffentlichen Vergabewesen verabschiedet, die sowohl der Verwaltung, als auch der Wirtschaft zu Gute kommen. „Die Gemeinden müssen sich für kleine Aufträge nicht – wie im übrigen Staatsgebiet – einer zentralen Vergabestelle bedienen und brauchen Aufträge bis zu 40.000 Euro nicht telematisch vergeben“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Das neue Vergabegesetz des Landes kommt im Herbst in den Landtag.
Mit diesem Gesetz, das nur den EU-Richtlinien Rechnung tragen muss, sollen alle Möglichkeiten zur Förderung regionaler Kreisläufe ausgeschöpft werden, Verwaltungen und Betriebe bürokratisch entlastest und der Iter an die Größe des Auftrags angepasst werden.
Bis zur Verabschiedung des Landesgesetzes müssen aber einige wesentliche Bestimmungen erlassen werden.
Die einzige Möglichkeit, vor der Sommerpause noch gesetzgeberisch aktiv zu werden, war das Landeskulturgesetz, das der Landtag jetzt verabschiedet hat. In diesem Gesetz ist auf Vorschlag von Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher ein Artikel zum Vergabewesen eingefügt und genehmigt worden. „Dieser Artikel bewahrt die Südtiroler Gemeinden vor der Verpflichtung, auch kleinere Ausschreibungen über eine zentrale Vergabestelle abzuwickeln und erlaubt es allen öffentlichen Verwaltungen, bei kleineren Aufträgen bis zu 40.000 Euro auf ein telematisches Vergabefahren zu verzichten“, fasst Landeshauptmann Kompatscher die Auswirkungen der neuen Norm zusammen.
Mit dem so genannten staatlichen Kodex der Verträge treten ab dem 1. September 2015 für die Gemeinden neue Verpflichtungen bei der Beschaffung von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen in Kraft. Diese müssen dann über zentrale Sammelstellen abgewickelt werden. In Südtirol wären davon alle Gemeinden bis auf die Landeshauptstadt Bozen betroffen gewesen. Dieser Problematik hat die Landesregierung Rechnung getragen und hat – in Ausübung ihrer organisatorischen Autonomie – festgestellt, dass diese Bestimmung für Südtirol nicht gilt.
Mit der jetzt erlassenen Norm im Kulturgesetz können die Gemeinden weiterhin Güter und Dienstleistungen im Wert unter 207.000 Euro sowie Bauaufträge im Wert unter einer Million Euro autonom ausschreiben. „Das ist nicht nur im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, sondern wir vermeiden damit, dass es zu Verzögerungen bei den Ausschreibungen kommt. Außerdem sind die Gemeinden mit ihren Ausschreibungen näher bei den Unternehmen vor Ort und treffen damit den Markt besser,“ ist der Landeshauptmann überzeugt.
Gesetzlich festgelegt worden ist außerdem, dass für die Aufträge im Wert von bis zu 40.000 Euro das telematische Vergabeverfahren nicht verpflichtend ist. Dies gilt nicht nur für das Land, sondern auch für die Gemeinden, die Bezirksgemeinschafen, die Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte und die Bonifizierungskonsortien. „Die Grenze lag bisher bei 1500 Euro und wir setzen sie nun auf 40.000 Euro.
Mit dieser Maßnahme vereinfachen wir die Verfahren und fördern die lokalen Kreisläufe“, erklärt der Landeshauptmann. Gleichzeitig werde der größtmögliche Marktzugang sichergestellt, da das digitale Vergabeverfahren derzeit für kleinere Betriebe noch eine Hemmschwelle darstellt, sagt Kompatscher.
Der Landeshauptmann weist aber auch darauf hin, dass die telematische Auftragsvergabe in wenigen Jahren in ganz Europa Standard sein wird: „Dieser Entwicklung können und wollen wir uns nicht entziehen. Die Südtiroler Wirtschaft muss sich auf diese Entwicklung vorbereiten.“
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