„Betteln ist Menschenrecht“
Die Caritas-Direktoren Franz Kripp und Paolo Valente kritisieren die Bettelverbote in den Südtiroler Gemeinden. Jemanden um Almosen zu bitten, sei ein Menschenrecht.
„Jemanden um Almosen zu bitten, ist ein Menschenrecht. Nur weil die Bettler nicht in unser Stadtbild passen, dürfen wir sie nicht unmenschlich behandeln und ihnen das Betteln verbieten. Die die Armen gilt es zu bekämpfen, sondern die Armut“, erklären die beiden Caritas-Direktoren Franz Kripp und Paolo Valente.
Damit reagieren sie auf das Bettelverbot, das in mehreren Gemeinden angedacht und zum Teil auch schon erlassen wurde.
Als„ besonders menschenverachtend“ wird in diesem Zusammenhang die Verordnung der Marktgemeinde St. Lorenzen erachtet.
Darin ist wörtlich von „abstoßendem und unverschämtem Verhalten“ bettelnder Menschen die Rede, die gerade für Ortschaften mit viel Tourismus ein „Bild der Verwahrlosung“ bieten würden. „Vor der Armut kann man niemals die Augen verschließen oder sie aus unserem Blickfeld verdrängen. Es gibt kein Recht auf ein gepflegtes und armutsfreies Ortsbild, wohl aber ein Recht eines bedürftigen Menschen, andere Menschen um Almosen zu bitten“, so Kripp und Valente.
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